(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nummer 63 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Bereich der Besteuerung.

(3) Das Telekommunikationsgesetz und die Pressegesetze bleiben unberührt.

(4) Die an die Inhalte von Telemedien zu richtenden besonderen Anforderungen ergeben sich aus dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag).

(5) Dieses Gesetz trifft weder Regelungen im Bereich des internationalen Privatrechts noch regelt es die Zuständigkeit der Gerichte.

(6) Die besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes für audiovisuelle Mediendienste gelten nicht für Dienste, die

1.
ausschließlich zum Empfang in Drittstaaten bestimmt sind und
2.
weder unmittelbar noch mittelbar von der Allgemeinheit mit handelsüblichen Verbraucherendgeräten in einem Mitgliedstaat empfangen werden.

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Anwälte | § 1 TMG

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1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 1 TMG.

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Medienrecht: Störerhaftung von Mikrobloggingdiensten

16.04.2015

Zur Inanspruchnahme des Hostproviders auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten.

Referenzen - Gesetze | § 1 TMG

§ 1 TMG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 1 TMG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1."Anruf" eine über einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Sprachkommunikation ermöglicht;2.„Anwendungs-Programmierschnittstelle“ die Software-Schnitts
§ 1 TMG zitiert 1 andere §§ aus dem Telemediengesetz.

Telemediengesetz - TMG | § 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes1.ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,2.ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels

Referenzen - Urteile | § 1 TMG

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 TMG.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2011 - VI ZR 93/10

bei uns veröffentlicht am 25.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VI ZR 93/10 Verkündet am: 25. Oktober 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 32; EG

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - VI ZR 217/08

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 217/08 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EG Art. 234; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3; e-commerce-Richtlinie Art. 3 Abs. 1 und 2, TMG § 3 Abs. 1 und 2 Dem Ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2019 - VI ZB 39/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 39/18 vom 24. September 2019 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Brüssel-Ia-VO Art. 1 Abs. 1; DS-GVO Art. 6 Abs. 4; TMG § 14 Abs. 3 - 5 a) Bei einem Gestattun

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2014 - VI ZR 135/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIZR 135/13 vom 28. Oktober 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Richtlinie) Art. 2 a, Art. 7 f; TMG §§ 12, 15 Dem Gerichtshof der Europäisch

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08

bei uns veröffentlicht am 23.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 196/08 Verkündet am: 23. Juni 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 15. Jan. 2019 - 3 U 724/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.03.2018, Az. 3 HK O 4495/17, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und der Nebeninte

Landgericht München I Endurteil, 01. März 2018 - 12 O 730/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die

Oberlandesgericht München Urteil, 10. Jan. 2019 - 29 U 1091/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 1. März 2018 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urteil des L

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Feb. 2017 - W 3 K 16.1292

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 28. Januar 2013 wird in Ziffer 4 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 28. Januar 2013 wird in Ziffer 6 insoweit aufgehoben, als die erhobene Gebühr einen Betrag von 1.500,00 EUR übers

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2018 - I ZR 64/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 64/17 Verkündet am: 26. Juli 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Dead Island R

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2017 - VI ZR 135/13

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 135/13 Verkündet am: 16. Mai 2017 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja TMG § 12 Abs. 1 und 2,

Landgericht Köln Urteil, 02. Nov. 2016 - 28 O 249/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft ode

Oberlandesgericht Köln Urteil, 13. Okt. 2016 - 15 U 173/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.8.2015 (28 O 14/14) unter Zurückweisung der Berufung der Kläger teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreit

Oberlandesgericht Köln Urteil, 13. Okt. 2016 - 15 U 189/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 07.10.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 370/14) teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin a

Oberlandesgericht Köln Urteil, 31. Mai 2016 - 15 U 197/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.11.2015 (28 O 495/14) in der Fassung des Berichtungsbeschlusses vom 14.1.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist ge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Nov. 2015 - 21 K 450/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Landgericht Heidelberg Urteil, 11. März 2015 - 12 O 57/14 KfH

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Heidelberg vom 21.08.2014 -12 O 57/14 KfH- wird bestätigt. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Tatbestand   1 Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin)

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 25. März 2014 - 1 S 169/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 2. Januar 2014 - 1 K 3377/13 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Verfahren in b

Landgericht Freiburg Urteil, 04. Nov. 2013 - 12 O 83/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor 1. Auf den Widerspruch der Beklagten wird Ziff. 1 b) des Beschlusses der Kammer vom 31. Juli 2013 aufgehoben und der entsprechende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Im übrigen wird der Beschluss bestätigt und der

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 09. Okt. 2013 - 8 A 218/11

bei uns veröffentlicht am 09.10.2013

Tenor Der Bescheid vom 10. November 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.11.2011 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. Da

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 14. Aug. 2013 - I-15 U 121/13

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Auf die Berufung der Verfügungskläger wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.05.2013 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung vom 8.05.2013 abgeändert: I. Die Verfügungsbeklagte zu 1) wird im Wege der ein

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2013 - II R 15/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand I. (Vorbemerkung: Der Tatbestand wurde zur Wahrung des Steuergeheimnisses gekürzt) 1

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Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1."Anruf" eine über einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Sprachkommunikation ermöglicht;2.„Anwendungs-Programmierschnittstelle“ die Software-Schnittstelle zwischen...
Im Sinne dieses Gesetzes1.ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,2.ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen...