Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 28 Zugangsvereinbarungen

(1) Ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, dem eine Zugangsverpflichtung nach § 26 oder 27 auferlegt worden ist, hat gegenüber anderen Unternehmen, die diese Leistung nachfragen, um Telekommunikationsdienste erbringen zu können, unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Auferlegung der Zugangsverpflichtung, einen entsprechenden Zugang anzubieten.

(2) Zugangsvereinbarungen nach Absatz 1 sind der Bundesnetzagentur vorzulegen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 35 Anordnungen im Rahmen der Zugangsregulierung


(1) Kommt eine Zugangsvereinbarung nach § 23 oder 28 ganz oder teilweise nicht zustande und liegen die nach diesem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung vor, ordnet die Bundesnetzagentur den Zugang nach Anh

Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 50 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht


(1) Ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht darf diese Stellung gegenüber Endnutzern oder gegenüber anderen Unternehmen nicht missbrauchen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen 1. andere Unternehmen unmittelbar oder mitte

Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 43 Kostenunterlagen


(1) Vorzulegende Kostenunterlagen in den Verfahren nach § 40 Absatz 1 und 2 sind insbesondere 1. aktuelle Kostennachweise, die, sofern nicht anders angeordnet, elektronisch zur Verfügung zu stellen sind,2. eine detaillierte Leistungsbeschreibung, ein
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 27 Verpflichtungen zur einheitlichen Rechnungsstellung und Inkasso


(1) Die Bundesnetzagentur kann ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht verpflichten, Dienstleistungen im Bereich der einheitlichen Rechnungsstellung sowie zur Entgegennahme oder zum ersten Einzug von Zahlungen nach Maßgabe der folgenden Absätze

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Dez. 2013 - 1 K 1795/07

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.03.2007 (BK 4b–07–001/E 19.01.07) wird aufgehoben. Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2013 - 6 B 16/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 4884/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Okt. 2010 - 6 C 18/09

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin erbringt Telekommunikationsdienste auf Festnetzbasis. Die Beigeladene betreibt ein digitales zellulares Mobilfunktelefonnetz; sie bietet ihren

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2010 - 6 B 8/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Gründe 1 1. Die Beschwerden sind zulässig. 2 Dies gilt auch für die

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2010 - 6 B 7/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Gründe 1 1. Die Beschwerden, die sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache stützen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), bleiben ohne Erfolg. Grund

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2010 - 6 C 36/08

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Entgelte, die die Klägerin für die Terminierung (Zustellung) von Anrufen, die aus dem Netz der Beigeladenen eingehen, von

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juni 2010 - 6 B 82/09, 6 B 82/09 (6 C 12/10)

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Gründe 1 1. Die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts sind begründet, soweit sie sic

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juni 2010 - 6 B 81/09, 6 B 81/09 (6 C 11/10)

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Gründe 1 1. Die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts sind begründet, soweit sie sic

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juni 2010 - 6 B 83/09, 6 B 83/09 (6 C 13/10)

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Gründe 1 1. Die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts sind begründet, soweit sie sic

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(1) Die Bundesnetzagentur kann ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht verpflichten, Dienstleistungen im Bereich der einheitlichen Rechnungsstellung sowie zur Entgegennahme oder zum ersten Einzug von Zahlungen nach Maßgabe der folgenden Absätze zu gewähren...