(1) Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der in § 2 genannten weiteren Regulierungsziele werden Frequenzbereiche zugewiesen und in Frequenznutzungen aufgeteilt, Frequenzen zugeteilt und Frequenznutzungen überwacht.

(2) Die Bundesnetzagentur trifft Anordnungen bei Frequenznutzungen im Rahmen des Betriebs von Funkanlagen auf fremden Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.

(3) Für Frequenznutzungen, die in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Verteidigung fallen, stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung her.

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Referenzen - Gesetze | § 52 TKG 2004

§ 52 TKG 2004 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 52 TKG 2004 zitiert 1 andere §§ aus dem Telekommunikationsgesetz.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 2 Regulierung, Ziele und Grundsätze


(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldege

Referenzen - Urteile | § 52 TKG 2004

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 52 TKG 2004.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4205/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Drittel, die Beklagte trägt zwei Drittel der Kostendes Verfahrens. Die auß

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4178/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., zu 2. und zu 4.. Die Beigeladene zu 3. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Urteil ist weg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4151/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - und Ziffern 1. und 2. der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 30. Apr. 2015 - 9 L 538/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000 Euro festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Die Antragstellerin plant nach ihren Angaben einen Markteintritt als Mobilfunk

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Sept. 2014 - 21 K 4414/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Die Klägerin wendet sich

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Juli 2014 - 6 B 50/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Gründe I. 1 Der Klägerin wurden seit 1999 befristet bis zum 31. Dezember 2007 Frequenze

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Juli 2013 - 6 A 10310/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 2/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 36/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 13/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den draht

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2011 - 6 C 3/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen. Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2011 - 6 C 6/10

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, die öffentliche Mobilfunknetze nach dem GSM- und dem UMTS-Standard betreibt, wendet sich gegen eine Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur ü

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2011 - 6 C 2/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Frequenzverlagerungsbescheide der Bundesnetzagentur an die Beigeladenen.

Referenzen

(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...