Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 42 Richtzeichen
Straßenverkehrs-Ordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
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Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten
28.11.2011
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
Abschleppkosten: Autofahrer muss für begonnenen Abschleppvorgang zahlen
24.03.2010
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 49 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über1.das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2,2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach §
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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2007 - VI ZR 8/07
bei uns veröffentlicht am 20.11.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 8/07 Verkündet am: 20. November 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2008 - 4 StR 639/07
bei uns veröffentlicht am 15.04.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 639/07 vom 15. April 2008 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. April 2008, an der teilgenommen haben
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2006 - VI ZR 75/06
bei uns veröffentlicht am 12.12.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 75/06 Verkündet am: 12. Dezember 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Jan. 2015 - M 16 K 13.4875
bei uns veröffentlicht am 20.01.2015
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2016 - 6 ZB 15.2785
bei uns veröffentlicht am 18.05.2016
Tenor
I.
Auf den Antrag des Beklagten wird die Berufung gegen den stattgebenden Teil des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 8. Dezember 2015 - M 2 K 15.1651 - zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht den Beitragsbescheid vom
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. März 2019 - 8 CS 18.1890
bei uns veröffentlicht am 06.03.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Apr. 2016 - 10 ZB 15.2018
bei uns veröffentlicht am 22.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.
Der Kläger träg
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 K 14.886
bei uns veröffentlicht am 21.10.2014
Tenor
I.
Der Bescheid der Autobahndirektion ... vom 28. November 2012 wird in den Nr. 3 und 4 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu ¾, der Beklagte zu ¼ zu trage
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2016 - 11 B 15.2180
bei uns veröffentlicht am 12.04.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20. April 2015 und die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten vom 5. März 2013 werden aufgehoben.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2015 - 11 ZB 14.2563
bei uns veröffentlicht am 30.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
G
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2015 - 11 ZB 14.309
bei uns veröffentlicht am 27.02.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2014 - 10 C 12.2728
bei uns veröffentlicht am 02.07.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller verfolgt mit der Beschwerde seinen in erster Instanz erfol
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Juli 2014 - 23 K 13.3214
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I.
Die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom ...09.2012, Ziffer 14 (Rückversetzung Zeichen 283 vor dem Anwesen S.-straße 4 vor das Anwesen S.-straße 2), wird aufgehoben.
II.
Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Aug. 2017 - M 7 K 16.3387
bei uns veröffentlicht am 03.08.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2014 - 10 C 12.132
bei uns veröffentlicht am 18.06.2014
Tenor
I.
Unter Abänderung der Nr. II. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Dezember 2011 wird dem Antragsteller Prozesskostenhilfe auch insoweit bewilligt, als er mit der beabsichtigten Klage die Festste
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2018 - 8 CE 17.1746
bei uns veröffentlicht am 26.03.2018
Tenor
I. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. August 2017 wird in Ziffer I. und II. abgeändert.
II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 8.
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2015 - M 7 K 15.3547
bei uns veröffentlicht am 09.12.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Juni 2015 - M 23 K 13.3232
bei uns veröffentlicht am 23.06.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 23 K 13.3232
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 23. Juni 2015
23. Kammer
Sachgebiets-Nr. 550
Hauptpunkte:
Anordnung einer Geschwindigkeitsb
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Feb. 2015 - M 7 K 14.4824
bei uns veröffentlicht am 12.02.2015
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Mai 2017 - M 23 S 17.1136
bei uns veröffentlicht am 08.05.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wende
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Juli 2015 - 11 B 15.76
bei uns veröffentlicht am 28.07.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 11 B 15.76
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 28. Juli 2015
(VG München, Entscheidung vom 21. Mai 2014, Az.: M 23 K 12.2924)
11. Senat
Sachgebietsschlüs
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. März 2017 - W 6 K 16.1008
bei uns veröffentlicht am 08.03.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Okt. 2017 - AN 10 K 16.02493
bei uns veröffentlicht am 13.10.2017
Tenor
1. Die durch die Verkehrsanordnung …vom 11. August 2016 und die Verkehrsanordnung … vom 19. Januar 2017 der Beklagten festgesetzten Verwaltungsakte werden aufgehoben, soweit die Durchfahrtsverbote (Zeichen …
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Dez. 2018 - M 23 K 18.2277
bei uns veröffentlicht am 19.12.2018
Tenor
I. Die Klagen werden abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hin
Verwaltungsgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 25. Mai 2018 - 2 K 7467/17
bei uns veröffentlicht am 25.05.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des au
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Jan. 2018 - 3 B 58/16
bei uns veröffentlicht am 03.01.2018
Gründe
1
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Weder kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu noch liegen die vom Kläger gelte
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 10. Okt. 2017 - 5 K 1164/16.NW
bei uns veröffentlicht am 10.10.2017
Der Bescheid der Beklagten vom 20. Juni 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. November 2016 wird aufgehoben.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatb
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Juli 2017 - 4 BN 10/17
bei uns veröffentlicht am 13.07.2017
Gründe
1
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
2
1. Die Beschwerde ist
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2017 - 7 A 10737/16
bei uns veröffentlicht am 25.04.2017
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten
Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Apr. 2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17
bei uns veröffentlicht am 18.04.2017
Tenor
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts - Bußgeldrichterin - Trier vom 16. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Hiervon ausgenommen sind die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen; diese ha
Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. März 2017 - 2 Ws 45/17
bei uns veröffentlicht am 21.03.2017
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Halle wird das Urteil des Amtsgerichts Weißenfels vom 5. Dezember 2016 aufgehoben, jedoch bleiben die Feststellungen zur Fahrereigenschaft und zur gefahrenen Geschwindigkeit bestehen.
I
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Jan. 2017 - 7 U 46/16
bei uns veröffentlicht am 30.01.2017
Tenor
I. Die Beklagten werden gem. § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass die Berufung vom 4. Mai 2016 gegen das angefochtene Urteil offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortb
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 14. Sept. 2016 - 7 A 31/16 SN
bei uns veröffentlicht am 14.09.2016
Tenor
Der Leistungsbescheid des Beklagten vom 18. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Dezember 2015 wird aufgehoben, soweit im Leistungsbescheid ein Betrag von mehr als 190,70 Euro erhoben und im Widerspruchsbescheid eine Wid
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. Aug. 2016 - 15 B 652/16
bei uns veröffentlicht am 17.08.2016
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird im Umfang der Beschwerde mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen als Gesamtschuldner.
Der Streitw
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 29. Juni 2016 - 3 L 481/16.NW
bei uns veröffentlicht am 29.06.2016
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin betreibt im Anwesen A-Straße ... in Ludwigshafen die Gast
Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16
bei uns veröffentlicht am 10.06.2016
Tenor
1. Das Urteil des Amtsgerichts Bretten vom 8. Dezember 2015 - 1 C 222/15 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Das Urteil wird
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. März 2016 - 15 B 1415/15
bei uns veröffentlicht am 16.03.2016
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24. November 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdev
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Nov. 2015 - 5 RBs 34/15
bei uns veröffentlicht am 24.11.2015
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen und dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters).
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrund
Amtsgericht Ibbenbüren Urteil, 07. Sept. 2015 - 3 C 267/15
bei uns veröffentlicht am 07.09.2015
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 557,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2015 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1) wird ferner verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Juli 2015 - 11 U 32/14
bei uns veröffentlicht am 29.07.2015
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläu
Verwaltungsgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil, 17. Juni 2015 - 17 L 2015/15
bei uns veröffentlicht am 17.06.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
1Gründe:
2Der am 8. Juni 2015 sinngemäß gestellte Antrag der Antragsteller,
3die aufschiebende Wirkung der Klage
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Juni 2015 - 17 L 1761/15
bei uns veröffentlicht am 16.06.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
1Gründe:
2Der am 13. Mai 2015 sinngemäß gestellte Antrag der Antragsteller,
3die aufschiebende Wirkung der Klage
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Juni 2015 - 17 L 1751/15
bei uns veröffentlicht am 16.06.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
1Gründe:
2Der am 12. Mai 2015 sinngemäß gestellte Antrag der Antragsteller,
3die aufschiebende Wirkung der Klage
Arbeitsgericht Freiburg Urteil, 03. Dez. 2014 - 14 Ca 180/14
bei uns veröffentlicht am 03.12.2014
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger für die Zeit ab dem 01.05.2012 gemäß Entgeltgruppe 8, Stufe 2 TVöD zu vergüten und die rückständigen monatlichen Bruttodifferenzbeträge zwischen dem Entgelt aus der Entgel
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 24. Juli 2014 - 5 K 1793/12
bei uns veröffentlicht am 24.07.2014
Tenor
Die Schutzstreifenregelung im Bereich der A-Straße wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Juli 2014 - 20 K 3837/13
bei uns veröffentlicht am 17.07.2014
Tenor
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Juni 2014 - 14 K 8019/13
bei uns veröffentlicht am 16.06.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreiben
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Juni 2014 - 20 K 3268/13
bei uns veröffentlicht am 05.06.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des v
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. März 2014 - 18 K 2097/12
bei uns veröffentlicht am 14.03.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
1T a t b e s t a n d
2Der Kläger begehrt die Sperrung der Elisabeth-Daub-Straße zwischen Ecke Aegidienstraße und Anna-Schubring-Straße.
3Er ist Eigentümer des an der Elisa
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. März 2014 - 14 K 7129/13
bei uns veröffentlicht am 11.03.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreiben