(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.
wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

(4) Keine Schallzeichen im Sinne der Absätze 1 und 3 sind akustische Fahrzeugwarnsysteme im Sinne der Artikel 3 Satz 2 Nummer 22, Artikel 8 und Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 131) in der jeweils geltenden Fassung.

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Fahrtenbuch: Stinkefinger berechtigt nicht zur Fahrtenbuchauflage

05.10.2016

Die Fahrtenbuchauflage nach der StVZO ist sehr unbeliebt. Dass sie – auch bei erstmaligen – Verkehrsverstößen angeordnet werden kann, ist unbestritten.
andere

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO 2012 | § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel sowie außen
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 49 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über1.das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2,2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach §
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 5 Überholen


(1) Es ist links zu überholen. (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als de

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen


Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreiche

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 15a Abschleppen von Fahrzeugen


(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. (2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autoba

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2010 - VI ZR 286/09

bei uns veröffentlicht am 05.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 286/09 Verkündet am: 5. Oktober 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2007 - VI ZR 216/05

bei uns veröffentlicht am 13.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 216/05 Verkündet am: 13. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2007 - VI ZR 274/06

bei uns veröffentlicht am 03.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 274/06 vom 3. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Vizepräsidentin Dr. Müller, den Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen, die Richter Pauge und Zoll beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulass

Landgericht Traunstein Endurteil, 01. Juli 2016 - 3 O 1200/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar,

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Mai 2016 - Au 3 K 15.1218

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Juni 2018 - 11 B 17.1503

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. November 2016 wird aufgehoben und die Klagen werden insgesamt abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren in beiden Instanzen. III. Die Kostenentschei

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juni 2016 - M 10 K 15.5255

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren B

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 25. Jan. 2017 - 10 U 66/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1. und 2. wird das am 12. August 2016 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und, wie folgt, neu gefasst: Die Zahlungsklage gegen die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Okt. 2015 - 3 C 15/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die von der Beklagten als Ortspolizeibehörde erlassene Anordnung, Warnbaken zu entfernen, die er auf der Straße aufgestellt hat

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Aug. 2015 - 15 B 803/15

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde ist zulässig,

Landgericht Saarbrücken Urteil, 17. Apr. 2014 - 13 S 24/14

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 18. Dezember 2013 - 29 C 1303/13 (16) - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert, und die Beklagten werden als Gesamtschuldner unter Klagea

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. März 2011 - 7 B 4/11

bei uns veröffentlicht am 17.03.2011

Gründe I. 1 Die Kläger wenden sich gegen eine abfallrechtliche Anordnung, mit der ihnen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Jan. 2008 - 5 S 393/06

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. November 2005 - 11 K 5593/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 21. Sept. 1999 - 27 U 76/99

bei uns veröffentlicht am 21.09.1999

Tenor 1Tatbestand: 2Die am 13. Februar 1979 geborene Klägerin, die seit dem 16. Januar 1998 Inhaberin einer Fahrerlaubnis ist, verlangt Schmerzensgeld (Vorstellung 9.500,00 DM) sowie die Feststellung materieller und immateriel

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