Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 33 Inhalt der Fahrzeugregister

(1) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben jeweils erforderlich ist, gespeichert

1.
nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung (§ 47 Nummer 1 und 1a) Daten über Beschaffenheit, Ausrüstung, Identifizierungsmerkmale, Zulassungsmerkmale, Prüfung und Untersuchung einschließlich der durchführenden Stelle und einer Kennung für die Feststellung des für die Durchführung der Prüfung oder Untersuchung Verantwortlichen, Kennzeichnung und Papiere des Fahrzeugs sowie über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse in Bezug auf das Fahrzeug, insbesondere auch über die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugbesteuerung des Fahrzeugs und die Verwertung oder Nichtentsorgung des Fahrzeugs als Abfall im Inland (Fahrzeugdaten), sowie
2.
Daten über denjenigen, dem ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt oder ausgegeben wird (Halterdaten), und zwar
a)
bei natürlichen Personen:Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift; bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen entfällt die Speicherung von Geburtsnamen, Ort der Geburt und Geschlecht des Halters,
b)
bei juristischen Personen und Behörden:Name oder Bezeichnung und Anschrift und
c)
bei Vereinigungen:benannter Vertreter mit den Angaben nach Buchstabe a oder b und gegebenenfalls Name der Vereinigung.
Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben außerdem Daten über denjenigen gespeichert, an den ein Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen veräußert wurde (Halterdaten), und zwar
a)
bei natürlichen Personen:Familienname, Vornamen und Anschrift,
b)
bei juristischen Personen und Behörden:Name oder Bezeichnung und Anschrift und
c)
bei Vereinigungen:benannter Vertreter mit den Angaben nach Buchstabe a oder b und gegebenenfalls Name der Vereinigung.

(2) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden über beruflich Selbständige, denen ein amtliches Kennzeichen für ein Fahrzeug zugeteilt wird, für die Aufgaben nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Berufsdaten gespeichert, und zwar

1.
bei natürlichen Personen der Beruf oder das Gewerbe (Wirtschaftszweig) und
2.
bei juristischen Personen und Vereinigungen gegebenenfalls das Gewerbe (Wirtschaftszweig).

(3) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister darf die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften gespeichert werden.

(4) Ferner werden für Daten, die nicht übermittelt werden dürfen (§ 41), in den Fahrzeugregistern Übermittlungssperren gespeichert.

ra.de-OnlineKommentar zu § 33 StVG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 33 StVG

§ 33 StVG zitiert oder wird zitiert von 22 §§.

§ 33 StVG wird zitiert von 9 §§ in anderen Gesetzen.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV 2011 | § 6 Antrag auf Zulassung


(1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes a

Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV 2011 | § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen


(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderu

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers


(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:1.Erhebung des Namens und der Vornamen oder der Firma sowie der Anschrift der derzeitigen Arbeitgeber des S

Zivilprozessordnung - ZPO | § 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners


(1) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, darf der Gerichtsvollzieher auf Grund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners be
§ 33 StVG wird zitiert von 10 anderen §§ im Straßenverkehrsgesetz.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten


(1) Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes sowie im Rahmen einer internetbasierten Zulassung an Personen im Sinne des § 6g Absatz 3 zur

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 36 Abruf im automatisierten Verfahren


(1) Die Übermittlung nach § 35 Absatz 1 Nummer 1, soweit es sich um Aufgaben nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 handelt, aus dem Zentralen Fahrzeugregister1.an die Zulassungsbehörden oder2.im Rahmen einer internetbasierten Zulassung an Personen im Sinne des

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister


(1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten 1. für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach diesem Gesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften,2. für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Ra

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1. darüber, a) welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) undb) welche Halterd
§ 33 StVG zitiert 3 andere §§ aus dem Straßenverkehrsgesetz.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister


(1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten 1. für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach diesem Gesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften,2. für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Ra

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1. darüber, a) welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) undb) welche Halterd

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 41 Übermittlungssperren


(1) Die Anordnung von Übermittlungssperren in den Fahrzeugregistern ist zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halterdaten bestehen. (2) Außerdem sind Übermittlungssperren auf Antrag der betroffenen Person anzu

Referenzen - Urteile | § 33 StVG

Urteil einreichen

15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 33 StVG.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - 2 StR 388/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 388/12 vom 15. November 2012 in der Strafsache gegen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 10. Oktober 2012 in

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2002 - 1 StR 150/02

bei uns veröffentlicht am 08.10.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________ StGB § 203 Abs. 2 Satz 2 Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und fallen da

Amtsgericht München Beschluss, 12. Feb. 2016 - 1503 IN 3339/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Gründe Amtsgericht München Az.: 1503 IN 3339/15 Abteilung für Insolvenzsachen In dem Verfahren über den Antrag d. ... - Antragstellender Gläubiger - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. .

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Juli 2015 - Au 3 K 15.348

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.348 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 550 Hauptpunkte: Übermittlung von Fahrzeug- und Hal

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - 7 C 26/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, eine bundesweit tätige, nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - 7 C 30/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, eine bundesweit tätige, nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 24. Nov. 2015 - I-1 U 62/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor   Die Berufungen der Klägerin und der Streithelferin gegen das am 12.01.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.               Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen de

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 11. Mai 2015 - 7 K 885/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 11. März 2014 (Geschäftszeichen: 00-00.00.00-XX-XX00) wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstr

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2015 - I ZB 77/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 7 7 / 1 4 vom 22. Januar 2015 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 802l a) Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nic

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2014 - 1 StR 31/14

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 3 1 / 1 4 vom 2. Dezember 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ StGB § 348 Abs. 1 Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist hinsichtlich der darin enth

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Juni 2014 - 8 B 110/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Januar 2014 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Verwaltungsgericht Köln 18 K 7

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 25. Feb. 2014 - 14 K 3751/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrag

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Okt. 2013 - 1 D 1/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tatbestand 1 Der Beamte ist im Jahr 1956 geboren. Er wurde 1973 bei der Landespolizei H. als Polizist im mittleren Dienst eingestellt. Nach Erlangung der Fachhochschulre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Aug. 2013 - 6 K 7524/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, den Antrag des Klägers auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs mit der Begründung abzulehnen, die von dem Kläger bei Antragstellung vorgelegte „Bescheinigung über die Beantragung einer A

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Apr. 2012 - 7 A 10058/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 26. September 2011 werden der Bescheid der Beklagten vom 16. September 2010 und der dazu ergangene Widerspruchsbescheid des Stadtrechtsausschusses der B

Referenzen

(1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten 1. für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach diesem Gesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften,2. für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der...
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1. darüber, a) welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) undb) welche Halterdaten nach § 33...
(1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten 1. für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach diesem Gesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften,2. für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der...
(1) Die Anordnung von Übermittlungssperren in den Fahrzeugregistern ist zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halterdaten bestehen. (2) Außerdem sind Übermittlungssperren auf Antrag der betroffenen Person anzuordnen, wenn...