Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Inhaltsverzeichnis
Die von Rückständen verursachten Expositionen sind nach den in Anlage 6 festgelegten Grundsätzen zu ermitteln.
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published on 19/06/2013 00:00
Tenor
Der Genehmigungsbescheid des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 28. November 2003 in der Fassung der Nr. 1 der Verfügung vom 18. Juni 2013 wird aufgehoben.
Im Übrigen (hinsichtlich Nr. 2 der Verfügung vom 18. Juni 2013) wird die Klag
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