Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
Die von Rückständen verursachten Expositionen sind nach den in Anlage 6 festgelegten Grundsätzen zu ermitteln.
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 InsO.