Strafgesetzbuch - StGB | § 8 Zeit der Tat
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
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(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völ
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bi
(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung 1. eines Mordes (§ 211), eines Totschlags (§ 212), eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafges
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published on 18/08/2022 11:55
Da das Durchneiden einer Sonde, zur Ernährung einer Komapatientin eine verbotene aktive Sterbehilfe darstellt, wurde ein Rechtsanwalt, der dies einer seiner Mandantinnen empfohlen hat, zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung ve
published on 27/07/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 57/17 vom 27. Juli 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja VStGB § 8 Abs. 1 Nr. 9 Zur Strafbarkeit von Leichenschändungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB. BGH, Urteil vom 27
published on 20/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 4/19 vom 20. Februar 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Kriegsverbrechen gegen Personen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:200219BAK4.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschuldigten
published on 17/03/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 627/08 vom 17. März 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ AO § 370 Abs. 1 und 4 UStG § 18 StGB § 46 Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich der
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