Strafgesetzbuch - StGB | § 65 (weggefallen)
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published on 27.10.2010 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
Gründe
I.
1
Das Landgericht Rostock hat mit Beschluss vom 11.08.2010 den Antrag der Betroffene
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