(1) In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, dürfen höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. Bei Geld- oder Warenspielgeräten mit mehreren Spielstellen (Mehrplatzspielgeräte) gilt jede Spielstelle als Geld- oder Warenspielgerät nach Satz 1. Der Gewerbetreibende hat bei den aufgestellten Geräten durch ständige Aufsicht und durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung von § 6 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen. Die Zahl der Warenspielgeräte, die auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden dürfen, ist nicht beschränkt.

(2) In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch zwölf Geräte nicht übersteigen. Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante. Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Nebenräume wie Abstellräume, Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen außer Ansatz.

(3) (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Spielverordnung - SpielV | § 19


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1a der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in Ausübung eines stehenden Gewerbes 1. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 mehr als die dort genannte Zahl von Spielge

Spielverordnung - SpielV | § 5


Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Waren besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder in Schank- od
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Rennwett- und Lotteriegesetz - RennwLottG | § 2


(1) Wer gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde. (2) Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis für die Örtlichkeit, wo

Jugendschutzgesetz - JuSchG | § 6 Spielhallen, Glücksspiele


(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern u

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58 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2019 - I ZR 42/19

bei uns veröffentlicht am 07.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 42/19 Verkündet am: 7. November 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2001 - III ZR 318/00

bei uns veröffentlicht am 27.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 318/00 Verkündet am: 27. September 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 145,

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2019 - M 9 K 18.1488

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Baugenehmigung gemäß Bauantrag vom 4. März 2013 nach den Bauvorlagen in der Fassung der Austauschpläne vom 16. März 2015 und mit der Korrektur vom 29. Juni 2017 zu erteilen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 11 K 14.5802

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. März 2016 - Au 4 K 15.1371

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 20.8.2015 - Az.: ... - wird aufgehoben.Die Beklagte wird verurteilt, den am 7.8.2015 beantragten Vorbescheid: Umnutzung von Gewerbeflächen als Wettbüro zu erteilen. II. Die Kosten des

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2015 - M 16 K 15.414

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 15.414 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Dezember 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 421 Hauptpunkte: Geldspielgeräte; Geeignetheitsbestätigung für Aufste

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Okt. 2015 - M 16 K 14.4009

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 14.4009 Im Namen des Volkes Urteil vom 13. Oktober 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 570 Hauptpunkte: Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb ei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2015 - 10 CS 15.1538

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000,-- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antra

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 12. Juni 2017 - Vf. 4-VII-13, Vf. 14-VII-16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor Die Anträge der Antragsteller im Verfahren Vf. 14-VII-16 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgewiesen. Gründe I. Die Antragsteller im Popularklageverfahren Vf. 14-VII-16, das mit dem Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2014 - 2 ZB 11.1775

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2015 - M 8 K 14.5243

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 8 K 14.5243 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. März 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Variationsbreite der genehmigten Nutzung be

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2015 - M 8 K 13.2939

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 8 K 13.2939 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. März 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Wettbüro; nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte in

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Nov. 2018 - 4 A 1938/16

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.8.2016 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2018 - 4 Bs 37/18

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 6. Februar 2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 17. Mai 2018 - 1 K 853/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die ihm durch Bescheid vom 11.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Apr. 2018 - 9 K 4546/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Verfügung des Beklagten, mit der ihm die gegenüber der X GmbH Verfügung über die Untersagung der

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 07. Feb. 2018 - 4 Bf 217/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 10. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 02. Feb. 2018 - 13 OWi 739 Js 207657/17

bei uns veröffentlicht am 02.02.2018

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Verletzung der Pflicht zur schriftlichen Anzeige des Betreibens eines Gaststättengewerbes (X-Str. in Z, Halle I) zu einer Geldbuße von € 150,- verurteilt. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Verl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2017 - 2 S 1671/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Neufassung der Satzung der Antragsgegnerin über die Erhebung einer

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Mai 2017 - 9 B 39/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Gründe 1 Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2 1. Die Revision ist n

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Mai 2017 - 9 B 38/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Gründe 1 Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2 1. Die Revision ist n

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 31. März 2017 - 1 BvR 8/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor 1. Das Verfahren wird abgetrennt, soweit es den Antrag auf Erstreckung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1630/12 auf § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1, 2 und 3 und §§ 3 bis 8 des Gesetzes zur Umsetzun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen in der ... Chaussee ... in Berlin negativ betreff

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Wiedererteilung einer Erlaubnis für die von ihr seit 2012 in der D. Straße ... in K. betriebene Spielhalle.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen nachteilig betreffen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Verfügungen des Beklagten zur Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften über die Aufstellung von Spielgeräten in zwei von ihr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung von Erlaubnissen für acht von ihr geplante Spielhallen im Verbund im Gebäudekomplex K.weg ... in Berlin.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Aug. 2016 - 4 U 158/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.08.2014, Az. 15 O 55/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: (1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.700,00 EUR nebst Zinse

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Juni 2016 - 4 B 1361/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Stre

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. Mai 2016 - 4 B 1360/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Stre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. März 2016 - 1 M 201/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 13. November 2015, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, ist im tenor

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 21. Jan. 2016 - 4 Bs 90/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 13. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschw

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Juli 2015 - 6 S 679/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 06. März 2015 - 4 K 2738/14 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. März 2015 - 4 B 1173/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Zur Begrün

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 11. März 2015 - 1 BvL 8/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Gründe 1 Die Vorlage des Verwaltungsgerichts Hamburg betrifft die Frage, ob § 2 Abs. 1 Nr. 13 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens i

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2014 - 17 K 2429/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 28. Nov. 2014 - 4 K 953/14

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand  1 Der Kläger, dem mit Bescheid der Stadt X vom 10.08.2012 gemäß § 33c Abs. 1 GewO die Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ert

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. Nov. 2014 - 2 Ws 331/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts - 2. Große Strafkammer - F. vom 14. Juli 2014 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Betroffenen zur Last. Gründe

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 07. Mai 2014 - 7 L 528/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor 1.Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt. 2.              Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der sinngemäß gestellte Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage der A

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Apr. 2014 - 5 K 1953/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Gewerbebetrieb mit Gastronomie und Geldspielgeräten.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. März 2014 - 2 A 2679/12

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird die Sachentscheidung des angefochtenen Urteils mit folgender Maßgabe geändert: Es wird festgestellt, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten des AG Glü

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Feb. 2014 - 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1. § 3 Absatz 1 Bremisches Vergnügungsteuergesetz vom 14. Dezember 1990 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Seite 467) in der Fassung der Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Verg

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Jan. 2014 - 1 (10) SsBs 434/13; 1 (10) SsBs 434/13 - AK 163/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 28. Juni 2013 wird kostenpflichtig (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen. Gründe   1 Der Betroffene wurde durch Urteil de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 05. Nov. 2013 - 3 S 2035/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. August 2013 - 4 K 1936/13 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkun

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Okt. 2013 - 3 K 627/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Die „Berichtigung der Bestätigung“ der Beklagten vom 09.02.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12.02.2013 wird aufge

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. März 2013 - 4a Ss 695/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tenor Das Urteil des Amtsgerichts Böblingen vom 11. Juni 2012 wird auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen mit den zugehörigen Feststellungen a u f g e h o b e n . Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über di

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Sept. 2012 - 3 S 2236/11

bei uns veröffentlicht am 03.09.2012

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 07. Juni 2011 - 1 K 3957/09 - wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungsverf

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 07. Feb. 2012 - 2 B 422/11

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. November 2011 – 5 L 624/11 – wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beigeladene.Der Streitwert wird für das Beschwerde

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juli 2011 - V R 36/10

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb im Streitjahr 1996 zwei Spielhallen, in denen insgesamt 10 Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit un

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(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und...