Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter

(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

(2) Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.

(3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Fahnenjunker ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Offizieranwärterin)“, „(Offizieranwärter)“ oder „(OA)“.

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Referenzen - Gesetze | § 43 SGB 10

§ 43 SGB 10 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 43 SGB 10 wird zitiert von 2 anderen §§ im Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -.

Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten


(1) Mit der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann zugesichert werden, dieses Dienstverhältnis in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten umzuwandeln, sobald die gesetzli

Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 47 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes


(1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten können aufsteigen 1. Mannschaften aller Laufbahnen, die die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 erfüll

Referenzen - Urteile | § 43 SGB 10

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 43 SGB 10.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Aug. 2018 - 1 WB 15/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Aug. 2018 - 1 WB 37/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.