Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 176

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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Über die Beschwerde entscheidet das Landessozialgericht durch Beschluß.

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published on 27.01.2015 00:00

Tenor Die Beschwerde gegen Ziffer I des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.10.2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Strittig ist die Aufhebung der Bewilligung und die Rückforderung von Arbeitslo
published on 29.09.2014 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.05.2014 aufgehoben. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. Der Kläger wendet sich mit der Beschwerde gegen die Aufhebung bewilligter
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