Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 89f Umfang der Kostenerstattung

(1) Die aufgewendeten Kosten sind zu erstatten, soweit die Erfüllung der Aufgaben den Vorschriften dieses Buches entspricht. Dabei gelten die Grundsätze, die im Bereich des tätig gewordenen örtlichen Trägers zur Zeit des Tätigwerdens angewandt werden.

(2) Kosten unter 1 000 Euro werden nur bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 89b), bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung (§ 89c) und bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (§ 89d) erstattet. Verzugszinsen können nicht verlangt werden.

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Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung


(1) Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86c aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, der nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit zuständig geworden ist. Kosten, die ein örtlicher Träger im R

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise


(1) Kosten, die ein örtlicher Träger aufwendet, sind vom Land zu erstatten, wenn 1. innerhalb eines Monats nach der Einreise eines jungen Menschen oder eines Leistungsberechtigten nach § 19 Jugendhilfe gewährt wird und2. sich die örtliche Zuständigke

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen


(1) Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42) aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 86 begründet wird. (2)

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40 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Sept. 2018 - W 3 K 17.634

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für … … … seit dem 4. Februar 2013 bis zum 31. Oktober 2015 angefallenen Jugendhilfekosten in noch genau zu beziffernder Höhe zuzüglich Zinsen in Höhe von 5

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Dez. 2017 - M 18 K 16.2363

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Tatbestand Die Klägerin reiste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2015 - 12 B 15.25

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. Juli 2014 - B 3 K 13.931 - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Zeit vom 15. November 2007 bis 30. November 2013 entstandenen Kosten für

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 18 K 12.6247

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Kostenerstattungen für die Zeiträume vom 15. September 2006 bis 22. April 2007, vom 29. Juni 2007 bis 31. Dezember 2007 und vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2014 - 12 B 14.805

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2013 - M 18 K 11.6206 - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Jugendhilfeangelegenheit J. H. im Zeitraum vom 22. Augus

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1268

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... vom 25. Juli 2014 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein höherer monatlicher Kostenbeitrag als Euro 475,- festgesetz

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1269

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Schwaben vom 25. Juli 2014 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein Kostenbeitrag für die Zeit ab 20. Juli 2013 verlangt w

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juni 2016 - B 3 K 15.1001

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2018 - AN 6 K 16.02513

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Form einer Erziehungsbeistandschaft gemäß §§ 27, 30 SGB VIII für das Kind … für die Zeit vom 27. März 2012 bis zum 17. Oktober 2014 en

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Juli 2015 - Au 3 K 14.1550

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 14.1550 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; vor

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 31. Okt. 2016 - B 3 K 15.698

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die aufgewendeten Kosten für die dem Kind … gewährte Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege für den Zeitraum vom 02.05.2014 bis 14.09.2014 in Höhe von 2.905,01 EUR zuz

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Dez. 2018 - 7 A 10609/18

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 22. Februar 2018 abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 03. Juli 2018 - 1 K 849/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 23. Mai 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 1. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 146,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 03. Juli 2018 - 1 K 1463/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 16. Mai 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 19.465,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten. 3. Im Übrig

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 K 862/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 28. Juni 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 3. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 396,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Feb. 2018 - 3 LB 19/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Einzelrichter - vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2017 - 4 Bf 146/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. März 2016 insoweit geändert, als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Teilbet

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 10. Aug. 2017 - 1 K 1419/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die in der Zeit vom 1. November 2014 bis 6. Januar 2015 durch die Klägerin aufgewendeten Kosten der Vereinsvormundschaft für ... in Höhe von 923,

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2017 - 5 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tatbestand 1 Die beteiligten Jugendhilfeträger streiten über die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen der jugendhilferechtlichen Eingli

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 01. März 2017 - 4 K 3020/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger in der Zeit vom 29.12.2011 bis zum 22.02.2012 entstandenen Kosten in Höhe von 6.292,90 EUR, die er für Leistungen der Jugendhilfe für AX KX aufgewendet hat, zu erstatten.Der Beklagte trägt die Koste

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 23. Sept. 2016 - 4 K 88/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger in der Zeit vom 24.09.2012 bis zum 31.12.2014 entstandenen Kosten in Höhe von 21.438,97 EUR, die er für Maßnahmen der Jugendhilfe für J. K. aufgewendet hat, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpun

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. März 2016 - 7 A 10607/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 7. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläu

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 4 Bf 29/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 31. Januar 2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.901,50 Euro zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19. Dezem

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 19. Mai 2015 - 6 K 1095/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 12. März 2015 - 4 K 1734/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger in der Zeit vom 10.04.2010 bis zum 31.07.2014 entstandenen Kosten in Höhe von 119.614,78 EUR, die er für Maßnahmen der Jugendhilfe für A. K. aufgewendet hat, zuzüglich 5 Prozentpunkten Zinsen über d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 26. Sept. 2014 - 12 A 2524/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin an Jugendhilfekosten, die sie für M.    -N.     T.         im Zeitraum vom 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2009 mit Ausna

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. März 2014 - 12 A 1211/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. April 2012 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in den Hilfefällen B.     und E.       V.       in der Zeit vom 9. Oktober 2009 bis zum 31. August 2010 aufgewende

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Dez. 2013 - 7 K 122/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor Die Kostenbeitragsbescheide des Beklagten vom 13.08.2010 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 29.12.2011 werden aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand  1 Die Kläger b

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Nov. 2013 - 12 A 1019/13

bei uns veröffentlicht am 29.11.2013

Tenor                         Die Klage wird abgewiesen.                         Die Klägerin trägt die Kosten beider Instanzen.                         Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-                         streckbar. Die Kläger

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Nov. 2013 - 5 C 34/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tatbestand 1 Die beteiligten Landkreise streiten in ihrer Eigenschaft als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe um die Erstattung von Kosten, die der Kläger ab de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Juni 2013 - 5 C 30/12

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von dem Beklagten Erstattung der Kosten, die er für die Unterbringung eines geistig und körperlich schwerstbehinderten Kindes in einer Pf

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. Mai 2013 - 12 S 2346/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2013

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2011 - 4 K 1014/09 - wirkungslos.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Okt. 2012 - 7 A 10868/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 12. Juli 2012 wird die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil is

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Apr. 2012 - 3 K 2715/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Die Beklagte wird verurteilt, Kosten für Hilfemaßnahmen betreffend xxx xxx für die Zeit vom 01.10.2007 bis zum 07.06.2009 in Höhe von 83.356,07 EUR dem Kläger zu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. März 2011 - 12 S 2823/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 05. Dezember 2007 - 9 K 3828/07 - abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 18. Dezember 2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 20. Mai 2007 werden in vollem

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Aug. 2008 - 7 A 10443/08

bei uns veröffentlicht am 21.08.2008

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 13. März 2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 01. Aug. 2006 - 4 K 1335/04

bei uns veröffentlicht am 01.08.2006

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.178,55 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen sowie die ab dem 01.06.2004 bis zum 30.06.2006 für H. S., geboren am 08.11.1985, er

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 12. Juli 2005 - 5 K 281/04

bei uns veröffentlicht am 12.07.2005

Tenor 1. Soweit die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 33.167,72 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkei

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. Apr. 2005 - 12 K 123/04

bei uns veröffentlicht am 21.04.2005

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Zeit vom 1.2.2003 bis 27.2.2005 entstandenen Kosten für die am 9.8.1996 geborene ... gewährte Hilfe zur Erziehung nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 12.1.2004 zu erstatten. Im Übrig

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2004 - 9 S 575/03

bei uns veröffentlicht am 23.03.2004

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 03. Februar 2003 - 5 K 2173/00 - geändert, soweit der Klage stattgegeben worden ist. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten de

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(1) Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42) aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 86 begründet wird. (2) Ist ein...
(1) Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86c aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, der nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit zuständig geworden ist. Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen seiner...
(1) Kosten, die ein örtlicher Träger aufwendet, sind vom Land zu erstatten, wenn 1. innerhalb eines Monats nach der Einreise eines jungen Menschen oder eines Leistungsberechtigten nach § 19 Jugendhilfe gewährt wird und2. sich die örtliche Zuständigkeit nach dem...