Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 6 Geltungsbereich

(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

(2) Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(3) Deutschen können Leistungen nach diesem Buch auch gewährt werden, wenn sie ihren Aufenthalt im Ausland haben und soweit sie nicht Hilfe vom Aufenthaltsland erhalten.

(4) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.

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Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 85 Sachliche Zuständigkeit


(1) Für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben nach diesem Buch ist der örtliche Träger sachlich zuständig, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. (2) Der überörtliche Träger ist sachlich zuständig f

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen


Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit 1. den Trägern von Sozialleistungen nach dem

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 563 BGB.

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 03. Juli 2018 - 1 K 1463/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 16. Mai 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 19.465,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten. 3. Im Übrig

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2018 - 5 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten als Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Erstattung von Aufwendungen, die der Kläger für Jugendhilfeleistungen im Inland zu

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2017 - 4 Bf 146/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. März 2016 insoweit geändert, als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Teilbet

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Jan. 2017 - 5 B 21/16, 5 B 21/16 (5 C 1/17)

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulasse

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 12. Apr. 2016 - 4 K 338/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Gründe  1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz durch Erlass einer e

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 08. Juni 2015 - 3 MB 14/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 5. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhobe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Jan. 2015 - 12 B 1304/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig - bis zu einer Beendigung ihrer Leistungspflicht nach § 86c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, längstens bis zum 31. Juli 2015

Bundessozialgericht Urteil, 28. Okt. 2014 - B 14 AS 65/13 R

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 14. Oktober 2013 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 6. Juli 2011 in Gestalt des Wid

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 31. Juli 2014 - 26 L 1222/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren erster Instanz wird abgelehnt. 2. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2014 - 12 S 1925/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2012 - 7 K 3281/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Klä

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2014 - 12 S 1927/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2012 - 7 K 4/11 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Kläger

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 04. Juni 2012 - 4 K 208/12.NW

bei uns veröffentlicht am 04.06.2012

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 16. Juni 2011 und des Widerspruchsbescheids vom 31. Januar 2012 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Eingliederungshilfe vom 30. März 2011 unter Beachtung der..

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2011 - 5 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung der Kosten, die er für die Zeit vom 1. Oktober 2002 bis zum 30. Mai 2007 für die Vollzeitpflege eines Hi

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2010 - 2 LB 22/10

bei uns veröffentlicht am 10.12.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.09.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2008 verpflichtet, der Klägerin Hilfe nach § 19 SGB VIII

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 24. Apr. 2006 - 3 W 3/06

bei uns veröffentlicht am 24.04.2006

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis vom 30. Januar 2006 – 10 F 2/06 – wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Ver