Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 5 Versicherungsbefreiung

Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 werden auf Antrag Unternehmer landwirtschaftlicher Unternehmen im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis zu einer Größe von 0,25 Hektar und ihre Ehegatten oder Lebenspartner unwiderruflich befreit; dies gilt nicht für Spezialkulturen. Das Nähere bestimmt die Satzung.

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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 4 Versicherungsfreiheit


(1) Versicherungsfrei sind 1. Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften oder entsprechende Grundsätze gelten; ausgenommen sind Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter,2. Personen, soweit für sie das Bundesversorgungsgesetz o
§ 5 SGB 7 zitiert 2 andere §§ aus dem Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254).

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 2 Versicherung kraft Gesetzes


(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnliche

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft


(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, soweit sich nicht aus dem Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt:

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 SGB 7.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - B 2 U 10/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. Juli 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Sch

Bundessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - B 2 U 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. September 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung gegen den Besche

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Juli 2015 - L 10 U 2233/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.04.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.Der Streitwert wird auf 5.274,83 EUR f

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - L 8 U 10/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 20. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens auch für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird nicht zugelass

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - L 8 U 77/12

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Betei

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - L 8 U 11/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 20. September 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Be

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - L 8 U 19/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig zu Ziffer 1 und 2 des Tenors vom 31. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - L 8 U 25/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligt

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 09. Apr. 2014 - S 15 U 2643/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Bescheide vom 20. Juni 2012 und der Bescheid vom 11. Februar 2013, jeweils in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Juni 2013, sowie der Bescheid vom 8. Juli 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2013 wer

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2011 - B 2 U 16/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 2. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

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(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, soweit sich nicht aus dem Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt: 1...
(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, soweit sich nicht aus dem Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt: 1...