Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 161 Grundsatz

(1) Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen.

(2) Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist jeder Betrag zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragsbemessungsgrenze.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 167 Freiwillig Versicherte


Die Höhe der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte entspricht der am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2014 - L 5 R 1180/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid aufgrund Betriebsprüfung anzuordnen. Die Antragstellerin besteht aus S. B. und K. S., die eine Physioth

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Juli 2015 - L 14 R 732/12

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - gegen Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch das Direktor

Sozialgericht Augsburg Rechtsentscheid, 13. Okt. 2016 - S 17 R 1087/12

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 15. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2012 wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 96.036,2

Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 9 V 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - B 12 KR 17/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2016 und des Sozialgerichts München vom 24. Oktober 2013 sowie der Bescheid der Beklagten v

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 119/16 B

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Aug. 2017 - X R 33/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2015  5 K 1075/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 8. März 2013 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Juni 2010 geändert.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 13/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 30. Juni 2010 aufgehoben.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Jan. 2017 - 1 BvR 967/14

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 27. Okt. 2016 - L 3 R 262/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über ein Recht des Klägers auf Zulassung der Zahlung von

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Okt. 2015 - S 45 R 1761/15 ER

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 26.06.2015 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.05.2015 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.511,20 EUR fest

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 12 KR 15/12 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 11. Mai 2010 geändert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2015 - L 4 R 3257/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Juni 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juli 2011, soweit darin Gesamtsozialversicherun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. März 2015 - L 10 R 2689/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 07.05.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungs

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2014 - 1 StR 638/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 6 3 8 / 1 3 vom 16. April 2014 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Apr

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2014 - 1 StR 516/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 5 1 6 / 1 3 vom 16. April 2014 in der Strafsache gegen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. April 2014, an

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2012 - L 11 KR 3416/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 11.05.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Zwischen den B

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Mai 2011 - L 11 R 4166/09

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist streit

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 30. Juni 2009 - 2 L 167/06

bei uns veröffentlicht am 30.06.2009

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 6. Kammer - vom 20. März 2006 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverf

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 27. Apr. 2007 - 7 A 8/07

bei uns veröffentlicht am 27.04.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der er

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 21. Juni 2005 - S 12 KR 7228/03

bei uns veröffentlicht am 21.06.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt vorrangig die Feststellung, ab 1. April 1997 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr

Referenzen

Die Höhe der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte entspricht der am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze.