Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 118 Fälligkeit und Auszahlung

(1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Bei Zahlung auf ein Konto im Inland ist die Gutschrift der laufenden Geldleistung, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass die Wertstellung des eingehenden Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto unter dem Datum des Tages erfolgt, an dem der Betrag dem Geldinstitut zur Verfügung gestellt worden ist. Für die rechtzeitige Auszahlung im Sinne von Satz 1 genügt es, wenn nach dem gewöhnlichen Verlauf die Wertstellung des Betrages der laufenden Geldleistung unter dem Datum des letzten Bankarbeitstages erfolgen kann.

(2) Laufende Geldleistungen, die bei Auszahlungen

1.
im Inland den aktuellen Rentenwert,
2.
im Ausland das Dreifache des aktuellen Rentenwerts nicht übersteigen,
können für einen angemessenen Zeitraum im Voraus ausgezahlt werden.

(2a) Nachzahlungsbeträge, die ein Zehntel des aktuellen Rentenwerts nicht übersteigen, sollen nicht ausgezahlt werden.

(2b) In Fällen des § 47 Absatz 1 Satz 3 des Ersten Buches erfolgt eine kostenfreie Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz oder an den gewöhnlichen Aufenthalt spätestens ab dem zweiten Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht worden ist.

(3) Geldleistungen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) gilt, überwiesen wurden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Das Geldinstitut hat sie der überweisenden Stelle oder dem Träger der Rentenversicherung zurückzuüberweisen, wenn diese sie als zu Unrecht erbracht zurückfordern. Eine Verpflichtung zur Rücküberweisung besteht nicht, soweit über den entsprechenden Betrag bei Eingang der Rückforderung bereits anderweitig verfügt wurde, es sei denn, dass die Rücküberweisung aus einem Guthaben erfolgen kann. Das Geldinstitut darf den überwiesenen Betrag nicht zur Befriedigung eigener Forderungen verwenden.

(4) Soweit Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten zu Unrecht erbracht worden sind, sind sowohl die Personen, die die Geldleistungen unmittelbar in Empfang genommen haben oder an die der entsprechende Betrag durch Dauerauftrag, Lastschrifteinzug oder sonstiges bankübliches Zahlungsgeschäft auf ein Konto weitergeleitet wurde (Empfänger), als auch die Personen, die als Verfügungsberechtigte über den entsprechenden Betrag ein bankübliches Zahlungsgeschäft zu Lasten des Kontos vorgenommen oder zugelassen haben (Verfügende), dem Träger der Rentenversicherung zur Erstattung des entsprechenden Betrages verpflichtet. Der Träger der Rentenversicherung hat Erstattungsansprüche durch Verwaltungsakt geltend zu machen. Ein Geldinstitut, das eine Rücküberweisung mit dem Hinweis abgelehnt hat, dass über den entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt wurde, hat der überweisenden Stelle oder dem Träger der Rentenversicherung auf Verlangen Name und Anschrift des Empfängers oder Verfügenden und etwaiger neuer Kontoinhaber zu benennen. Ein Anspruch gegen die Erben nach § 50 des Zehnten Buches bleibt unberührt.

(4a) Die Ansprüche nach den Absätzen 3 und 4 verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Träger der Rentenversicherung Kenntnis von der Überzahlung und in den Fällen des Absatzes 4 zusätzlich Kenntnis von dem Erstattungspflichtigen erlangt hat. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.

(5) Sind laufende Geldleistungen, die nach Absatz 1 auszuzahlen und in dem Monat fällig geworden sind, in dem der Berechtigte verstorben ist, auf das bisherige Empfängerkonto bei einem Geldinstitut überwiesen worden, ist der Anspruch der Erben gegenüber dem Träger der Rentenversicherung erfüllt.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen


(1) Wird ein Versorgungsberechtigter durch eine gesetzliche Änderung seiner Versorgungsbezüge mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt, so sind die Unterschiedsbeträge nicht zu erstatten. (2) Im Übrigen regelt sich die Rückforderung zuviel gez

Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 13 Art und Umfang der Leistungen


(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung,2. eine lebenslängliche Conterganrente vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 3,3. jährliche Leistungen zur Deckung spezifischer Beda

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 49 Rückforderung


(1) Wird ein Versorgungsberechtigter durch eine gesetzliche Änderung seiner Versorgungsbezüge mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt, so sind die Unterschiedsbeträge nicht zu erstatten. (2) Im Übrigen regelt sich die Rückforderung zuviel gez

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 17a Besondere Zuwendung für Haftopfer


(1) Berechtigte nach § 17 Abs. 1, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlich
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 179 Erstattung von Aufwendungen


(1) Für behinderte Menschen nach § 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, die im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind, erstattet der Bund den Träge

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 272a Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004


(1) Bei Beginn laufender Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes vor dem 1. April 2004 werden diese zu Beginn des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag des Monats ausge
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 50 Wartezeiten


(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf 1. Regelaltersrente,2. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und3. Rente wegen Todes.Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 47 Erziehungsrente


(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Erziehungsrente, wenn 1. ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ihr geschiedener Ehegatte gestorben ist,2. sie ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatte

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52 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2018 - 4 StR 646/17

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 646/17 vom 19. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges ECLI:DE:BGH:2018:190618B4STR646.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. Juni 2016 - L 13 R 599/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Landshut vom 4. Juni 2013 sowie des Bescheids vom 21. November 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2012 verurteilt, dem Kläger

Sozialgericht München Urteil, 22. Jan. 2015 - S 15 R 2224/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Erstattung von 94,48 €. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2018 - L 6 R 423/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. Juli 2013 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.311 Euro zu zahlen. III. Die Beklagte hat die Kosten des Ver

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - L 19 R 940/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.07.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen. III. Die Revision wird zugelassen.

Sozialgericht München Endurteil, 16. März 2017 - S 31 R 502/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob die Beklagte als kontoführende Bank 72,72 Euro aus

Sozialgericht München Urteil, 27. Nov. 2014 - S 15 R 124/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist die Rückforderung einer nach dem Tod des Berechtigten weiter gezahlten Rent

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 21. Feb. 2018 - 1 BvR 606/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 17. Aug. 2017 - B 5 R 26/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Dem Großen Senat des Bundessozialgerichts wird folgende Rechtsfrage wegen Divergenz iS von § 41 Abs 2 SGG vorgelegt:

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 14. Aug. 2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

bei uns veröffentlicht am 14.08.2017

Tenor I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 4. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken vom 21. März 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über di

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 12 A 990/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckende

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2017 - L 2 R 3941/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2017 - L 2 R 3942/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die

Bundessozialgericht Beschluss, 14. Dez. 2016 - B 13 R 20/16 S

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Der 13. Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass ein Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut nach § 118 Abs 3 S 2 SGB VI auf Rücküberweisung von Geldleistungen,

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - B 13 R 9/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2016 - IV ZB 37/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2015 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 und 4 zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 08. Aug. 2016 - L 3 R 659/13

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.04.2013 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin anzugeben, ob eine Person verfügungsberechtigt über das Konto Nr 000 des verstorbenen Versicherten Q O war und, wenn eine Person verf

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 26. Juli 2016 - 12 Sa 943/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.09.2015 – 3 Ca 1302/15 – wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussberufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.09.2015 – 3 Ca 1302/15 – abgeändert. 3

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 26. Juli 2016 - 12 Sa 89/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 09.09.2015 – 4 Ca 1205/15 – wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussberufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 09.09.2015 – 4 Ca 1205/15 – abgeändert.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Juni 2016 - L 3 R 394/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 20. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des Eilrechtsschutzes gegen eine teilwe

Landessozialgericht NRW Urteil, 14. Juni 2016 - L 18 R 1120/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene hat dem Kläger ein Drittel der außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zug

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 13. Mai 2016 - 2 Rv 31/16

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 13. November 2015 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angekl

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. März 2016 - L 1 R 471/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 30. September 2015 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 3. September 2015 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 13 R 25/15 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 13 R 22/15 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 160/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2015 verurteilt, der Klägerin wei

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 25. Sept. 2015 - 2 Wx 191/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 3. gegen den am 23.03.2015 erlassenen Ausschließungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 16.03.2015 - 378 II 122/14 - wird zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 3. haben je zur Hälfte die Kosten des Beschwerdeverf

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Mai 2015 - L 4 R 466/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer von 22.09.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 22. Apr. 2015 - S 16 R 1372/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem die Beklagte von ihm Erstattung einer Rentenzahlung an seine verstorbene Mutter über einen Zeitraum

Sozialgericht Dortmund Gerichtsbescheid, 26. Feb. 2015 - S 25 R 1914/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 4,75 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits. Der Streitwert wird endgültig auf 385,54 Euro festgesetzt. Die Berufung wi

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Jan. 2015 - S 17 R 4360/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Aufrechnung von Forderungen streitig.2 Mit Bescheid vom 02.08.2011 nahm die Beklagte ihre Entscheidung über die G

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2014 - L 14 R 288/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 10.02.2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfah

Sozialgericht Mainz Urteil, 24. Juni 2014 - S 3 KR 518/11

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 4.996,16 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die ordnungsgemäß

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Juni 2014 - L 8 R 208/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.02.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.158,57 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beid

Bundessozialgericht Urteil, 27. Mai 2014 - B 5 R 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2013 und das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 24. August 2010 aufgehoben und die K

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 5 R 25/13 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Jan. 2014 - L 14 R 1000/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.10.2012 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.755,51 EUR zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in bei

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 35/12 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 2012 und des Sozialgerichts Köln vom 29. Juli 2010 aufgehoben. Die Klage wird abgewie

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2013 - L 11 R 190/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 30.11.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt von der Beklagten Auskunft

Bundessozialgericht Urteil, 10. Juli 2012 - B 13 R 105/11 R

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. August 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zur

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2012 - L 7 R 923/11

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Januar 2011 abgeändert und der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 5. September 2008 aufgehoben.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.Die K

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 29/11 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Dezember 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Juni 2011 - B 5 R 14/11 BH

bei uns veröffentlicht am 29.06.2011

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. März 2011 Prozesskostenhilfe

Sozialgericht Freiburg Urteil, 04. Nov. 2010 - S 12 R 6554/09

bei uns veröffentlicht am 04.11.2010

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.000,38 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent aus jeweils 1.727,- Euro seit dem 01.01.2009, 01.02.2009, 01.03.2009, 01.04.2009, 01.05.2009, 01.06.2009, 01.07.2009, 01.08.2009, 01.09.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2010 - 2 C 14/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Die am 29. Januar 2004 verstorbene Mutter des Beigeladenen bezog vom Kläger Versorgungsbezüge als Witwe eines Beamten. Am Todestag befand sich ihr bei der B

Bundessozialgericht Urteil, 22. Juni 2010 - B 1 KR 21/09 R

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tatbestand 1 Die beteiligten Leistungsträger streiten über einen Erstattungsanspruch. 2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2007 - L 10 R 1780/06

bei uns veröffentlicht am 22.02.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 6. März 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 15. Dezember 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. September 2004 hinsichtlich

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Jan. 2007 - L 13 R 786/05

bei uns veröffentlicht am 30.01.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. April 2003 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 14. November 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. März 2002 ver

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Aug. 2006 - L 11 R 4515/05

bei uns veröffentlicht am 29.08.2006

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 28. Juli 2005 und der Bescheid vom 23. September 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Mai 2004 dahingehend abgeändert, dass der Kläger nur 13.533,

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 25. Apr. 2006 - L 5 V 3/05

bei uns veröffentlicht am 25.04.2006

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des SG vom 14. März 2005 sowie der Bescheid des Beklagten vom 15. November 2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21. Mai 2002 aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die der Klägerin

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(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Erziehungsrente, wenn 1. ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ihr geschiedener Ehegatte gestorben ist,2. sie ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erziehen (§...
(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf 1. Regelaltersrente,2. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und3. Rente wegen Todes.Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch auf 1...