Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 98 Zulassungsverordnungen

(1) Die Zulassungsverordnungen regeln das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie die zu ihrer Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung (§ 99) und die Beschränkung von Zulassungen. Sie werden vom Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung erlassen.

(2) Die Zulassungsverordnungen müssen Vorschriften enthalten über

1.
die Zahl, die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder der Ausschüsse sowie ihrer Stellvertreter, ihre Amtsdauer, ihre Amtsführung und die ihnen zu gewährende Erstattung der baren Auslagen und Entschädigung für Zeitaufwand,
2.
die Geschäftsführung der Ausschüsse,
3.
das Verfahren der Ausschüsse entsprechend den Grundsätzen des Vorverfahrens in der Sozialgerichtsbarkeit einschließlich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Durchführung von Sitzungen der Ausschüsse mittels Videotechnik,
4.
die Verfahrensgebühren unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes und der Bedeutung der Angelegenheit für den Gebührenschuldner sowie über die Verteilung der Kosten der Ausschüsse auf die beteiligten Verbände,
5.
die Führung der Arztregister durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Führung von Bundesarztregistern durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie das Recht auf Einsicht in diese Register und Registerakten, insbesondere durch die betroffenen Ärzte und Krankenkassen,
6.
das Verfahren für die Eintragung in die Arztregister sowie über die Verfahrensgebühren unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes und der Bedeutung der Angelegenheit für den Gebührenschuldner,
7.
die Bildung und Abgrenzung der Zulassungsbezirke,
8.
die Aufstellung, Abstimmung, Fortentwicklung und Auswertung der für die mittel- und langfristige Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Bedarfspläne sowie die hierbei notwendige Zusammenarbeit mit anderen Stellen, deren Unterrichtung und die Beratung in den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen,
9.
die Ausschreibung von Vertragsarztsitzen,
10.
die Voraussetzungen für die Zulassung hinsichtlich der Vorbereitung und der Eignung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit sowie die nähere Bestimmung des zeitlichen Umfangs des Versorgungsauftrages aus der Zulassung,
11.
die Voraussetzungen, unter denen Ärzte, insbesondere in Krankenhäusern und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, oder in besonderen Fällen Einrichtungen durch die Zulassungsausschüsse zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden können, die Rechte und Pflichten der ermächtigten Ärzte und ermächtigten Einrichtungen sowie die Zulässigkeit einer Vertretung von ermächtigten Krankenhausärzten durch Ärzte mit derselben Gebietsbezeichnung,
12.
die Voraussetzungen für das Ruhen, die Entziehung und eine Befristung von Zulassungen,
13.
die Voraussetzungen, unter denen nach den Grundsätzen der Ausübung eines freien Berufes die Vertragsärzte angestellte Ärzte, Assistenten und Vertreter in der vertragsärztlichen Versorgung beschäftigen dürfen oder die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten ausüben können,
13a.
die Voraussetzungen, unter denen die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer die vertragsärztliche Tätigkeit gemeinsam ausüben können,
14.
die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch Ärzte, denen die zuständige deutsche Behörde eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes erteilt hat, sowie durch Ärzte, die zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des Artikel 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft oder des Artikels 37 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Inland tätig werden,
15.
die zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung notwendigen angemessenen Fristen für die Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Verzicht.

(3) Absatz 2 Nummer 12 gilt nicht für die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte.

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Nebenbetriebsstätten bei Medizinischen Versorgungszentren sind nicht zahlenmäßig beschränkt

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen


(1) Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die Beiträge aus Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die zu zahlenden Beiträge werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung der Ver
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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 99 Bedarfsplan


(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung d

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Sozialgericht München Urteil, 15. Jan. 2016 - S 20 KA 5004/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Gründe I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand: Die Beteiligten haben zunächst um den Widerruf einer Genehmigung zur Beschäftigung einer Vorbereitungsassistentin ge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. Okt. 2014 - L 12 KA 101/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2013, Az.: S 1 KA 6/13, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - L 12 KA 127/16

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 3. November 2016, S 1 KA 24/15, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juni 2014 - L 12 KA 122/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 25.04.2012, S 21 KA 288/09, aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde und die Klage auch insoweit abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juni 2014 - L 12 KA 121/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 25.04.2012, S 21 KA 287/09, berichtigt durch Beschluss vom 30.01.2013, aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde und die Klage auch ins

Bundessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2017 - B 6 KA 38/16 R

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 28. September 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Apr. 2017 - L 5 KA 3701/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 05.08.2015 wird als unzulässig verworfen; diejenige der Beigeladenen zu 1) wird zurückgewiesen.Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen als Gesamtschuldner die Ko

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - B 6 KA 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2015 sowie des Sozialgerichts Duisburg vom 13. April 2012 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - B 6 KA 11/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2016 und des Sozialgerichts Mainz vom 28. Januar 2015 sowie der Bescheid des Beklagten vo

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 6 KA 38/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 6 KA 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision des Beigeladenen zu 8. gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 24. April 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Okt. 2016 - L 11 KA 63/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 29.07.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Im Streit steht eine Ermächt

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 2 KA 1445/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin ist ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit Vertragsarztsitz in der L Mstra

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 32/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 26. Sept. 2016 - 1 BvR 1326/15

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor 1. § 19 Absatz 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist nichtig.

Sozialgericht Schwerin Beschluss, 30. Aug. 2016 - S 3 KA 18/16 ER

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Auf den Antrag der Antragstellerin vom 20.06.2016 wird die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom selben Tag (S 3 KA 22/16) angeordnet, soweit die Ermächtigung des Beigeladenen zu 1) unter Berücksichtigung der weiteren Ermächtigungen für Dr.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 37/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. August 2014 und des Sozialgerichts Mainz vom 7. Juni 2013 sowie der Bescheid des Beklagten vom

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 40/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2014 geändert.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 19/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 13. Mai 2015 - B 6 KA 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. November 2013 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freib

Bundessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2015 - B 6 KA 11/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Jan. 2015 - L 9 KA 1/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 19. Dezember 2014 wird aufgehoben. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Beschluss des Antragsgegners vom 23. Juli 2014 wird abgelehnt. Die Antragsteller

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Sept. 2014 - S 2 KA 342/14 ER

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass die Widersprüche der Beigeladenen zu 1) und 2) vom 12.03.2014 sowie der Beigeladenen zu 3) bis 5) vom 28.03.2014 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 16.01.2014 keine aufschiebende Wirkung haben. Die Antragsgeg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Okt. 2013 - L 5 KA 4620/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 19.09.2012 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen Nr. 2 - 6.Der Stre

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juni 2013 - B 6 KA 29/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Feb. 2013 - B 6 KA 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Aug. 2012 - B 6 KA 47/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2011 - B 6 KA 31/10 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. August 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 09. Feb. 2011 - B 6 KA 44/10 B

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 09. Feb. 2011 - B 6 KA 12/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 09. Feb. 2011 - B 6 KA 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 10. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 17. Dez. 2010 - S 1 KA 575/10

bei uns veröffentlicht am 17.12.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 bis 5, die diese selbst tragen.Der Streitwert wird - endgültig - 60.000 EUR festgesetzt.Die Hinzuziehung ei

Bundessozialgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - B 6 KA 36/09 R

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor Die Revision der Beigeladenen zu 7. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe zurückge-wiesen, dass der Beklagte bei seiner Neub

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Aug. 2008 - L 4 B 463/08 KA ER

bei uns veröffentlicht am 28.08.2008

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 2. Juni 2008 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Mai 2008 - L 4 B 369/08 KA ER

bei uns veröffentlicht am 15.05.2008

Tenor Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 9., Dr. W., wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 5. März 2008 aufgehoben. Der Antrag des Antragstellers, die sofortige Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners vom 27. November 2007,

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Mai 2007 - L 4 B 406/07

bei uns veröffentlicht am 25.05.2007

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 23. März 2007 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Mai 2006 - L 5 KA 5158/04

bei uns veröffentlicht am 17.05.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 3. November 2003 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im Berufungsverfahren; im übrigen sind Kosten nic

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2005 - L 5 KA 1484/05

bei uns veröffentlicht am 23.11.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt eine Ermächtigung zur Teilnahme an der psychotherapeutischen ambulanten Versorgung ehemaliger Sexualstraftäter. 2  Dem 1952 geborenen Kläger wurde am 4. Januar 1999 die Ap

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 18. Dez. 2002 - L 4 KA 10/02

bei uns veröffentlicht am 18.12.2002

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Dezember 2001 und der Bescheid des Beklagten vom 28. Dezember 2000 aufgehoben. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die

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(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der...