Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 124 Zulassung

(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, die

1.
die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss besitzen,
2.
über eine Praxisausstattung verfügen, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und
3.
die für die Versorgung mit Heilmitteln geltenden Verträge nach § 125 Absatz 1 anerkennen.

(2) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen bilden gemeinsam und einheitlich bei einem der Landesverbände oder den Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft, die mit Wirkung für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen trifft. Die Arbeitsgemeinschaften sind berechtigt, zur Erfüllung dieser Aufgabe Verwaltungsakte zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Die Möglichkeit der Änderung oder Aufhebung gilt auch für Verwaltungsakte, die von den Landesverbänden der Krankenkassen oder den Ersatzkassen erteilt worden sind. Die Arbeitsgemeinschaft kann sich dabei auch auf mehrere Bundesländer erstrecken. Die Kosten tragen die Landesverbände und die Ersatzkassen anteilig nach Versicherten nach der Statistik KM 6. Die Arbeitsgemeinschaft darf die für die Überprüfung der Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2a erforderlichen Daten von Leistungserbringern erheben, verarbeiten und nutzen. Die Arbeitsgemeinschaft darf die Daten von Leistungserbringern nach Absatz 5 erheben, verarbeiten und nutzen, zu denen in den Verträgen nach § 125 gemäß § 125 Absatz 2 Nummer 5a eine Anzeigepflicht besteht. Sie hat die maßgeblichen Daten nach den Sätzen 6 und 7 an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu übermitteln, der die Krankenkassen regelmäßig über die Leistungserbringer nach den Absätzen 1 und 5 informiert. Das Nähere zur Datenübermittlung und zum Verfahren regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Die Arbeitsgemeinschaften sind bis zum 31. August 2019 zu bilden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt § 124 Absatz 5 in der bis zum 10. Mai 2019 geltenden Fassung. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat auf Grundlage der Daten nach Satz 8 eine Liste über die Leistungserbringer nach den Absätzen 1 und 5 mit den maßgeblichen Daten des jeweiligen Leistungserbringers nach den Absätzen 1 und 5 zu veröffentlichen; über den Umfang der zu veröffentlichenden Daten verständigen sich die Vertragspartner in den jeweiligen Verträgen nach § 125 Absatz 1.

(2a) Die Arbeitsgemeinschaften nach Absatz 2 prüfen zudem, ob Leistungserbringer die Voraussetzungen nach § 125 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 für die Durchführung von besonderen Maßnahmen der Physiotherapie unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 erfüllen. Bei Erfüllung der Anforderungen erteilt die Arbeitsgemeinschaft eine entsprechende Abrechnungserlaubnis. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) Die Arbeitsgemeinschaft nach Absatz 2 ist berechtigt, die zuzulassenden Leistungserbringer im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen zu überprüfen. Die Leistungserbringer haben hierzu den Zutritt zu ihrer Praxis zu den üblichen Praxiszeiten zu gewähren. Mehrfache Praxisprüfungen durch die Arbeitsgemeinschaft sind zu vermeiden.

(4) (weggefallen)

(5) Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und ihnen vergleichbare Einrichtungen dürfen die in Absatz 1 genannten Heilmittel durch Personen abgeben, die die Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, wenn sie über eine Praxisausstattung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 verfügen. Einer Zulassung bedarf es nicht. Für die in Satz 1 genannten Einrichtungen gelten die nach § 125 Absatz 1 abgeschlossenen Verträge entsprechend, ohne dass es einer Anerkennung dieser Verträge bedarf.

(6) (weggefallen)

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften


(1) Änderungen dieses Gesetzes sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Das gilt für Lieferungen und sonstig
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 124 Zulassung


(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Lei

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 125 Verträge zur Heilmittelversorgung


(1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erforder

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 124 Zulassung


(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Lei

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 125 Verträge zur Heilmittelversorgung


(1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2014 - L 5 R 1180/13 B ER

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Sozialgericht München Urteil, 28. Nov. 2014 - S 49 KA 375/14

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Sozialgericht München Beschluss, 06. Apr. 2017 - S 17 KR 2054/16 ER

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Mai 2017 - L 5 KR 244/17 B ER

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Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 18. Sept. 2018 - XI R 19/15

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Bundessozialgericht Beschluss, 12. Apr. 2018 - B 11 SF 2/18 S

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Bundessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2018 - B 3 KR 40/17 B

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Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 3 KR 31/15 R

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Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2017 - VIII R 24/14

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2017 - 9 S 1899/16

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2017 - 9 S 1034/15

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Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2017 - L 2 R 4239/16

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Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 3 KR 24/15 R

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Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 3 KR 14/16 R

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Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 3 KR 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 3 KR 23/15 R

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Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 3 KR 18/15 R

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Bundessozialgericht Urteil, 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R

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Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. März 2016 - 2 K 263/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer auf die in den Jahren 2006 bis 2008 erbrachten Behandlungsleistungen nach der Tomatis-Methode. 2 Der Kläger betreibt seit ... ein Institut für Audio-Psycho-Phonologie.

Bundessozialgericht Beschluss, 09. Feb. 2016 - B 3 KR 46/15 B

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Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 3 KR 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

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Bundessozialgericht Beschluss, 30. Sept. 2015 - B 3 KR 23/15 B

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Januar 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an d

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - B 5 RE 17/14 R

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2015 - L 11 KR 4481/12

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 22.09.2010 wird zurückgewiesen, soweit darin der Bescheid der Beklagten vom 04.06.2009 aufgehoben wurde. Im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 22.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 6 AZR 438/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Februar 2014 - 3 Sa 160/12 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. März 2015 - 9 K 1519/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Karlsruhe vom 30.11.2012 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 05.06.2013 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung der Erlaubnis zu

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Apr. 2014 - 1 K 51/13

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Frage, ob "Burnout-Präventionskurse" als Leistungen im Rahmen der Primärprävention steuerfreie Heilbehandlungen sind. 2 Die Klägerin studierte Sozialpädagogik und absolvierte eine fünfjährige

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 13. Feb. 2014 - 3 Sa 160/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ... vom 13. Mai 2009 - 8 Ca 2722/08 E - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin. Die Kosten der Revision trägt die Klä

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2013 - L 4 KR 2784/13

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 11. Juni 2013 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf EUR 5.092,06 festgeset

Bundessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2013 - B 3 KR 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Juli 2013 - 6 K 1122/11

bei uns veröffentlicht am 25.07.2013

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Massageleistungen, die die Klägerin an Privatpatienten als fre

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Juli 2013 - B 3 KR 6/13 B

bei uns veröffentlicht am 11.07.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2012 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Aug. 2012 - B 6 KA 47/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Juni 2012 - 6 K 1911/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor I. Unter Änderung des USt-Vorauszahlungsbescheides Dezember 2010 vom 14. April 2011 und der Einspruchsentscheidung vom 30. Juni 2011 wird die verbleibende USt-Vorauszahlung auf 195,46 € herabgesetzt. II. Die Kosten des Verfahrens hat

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. März 2012 - V R 30/09

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit der vom Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) in 1999 bis 2003 sowie 2005 bis 2006 (Stre

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Dez. 2011 - V R 58/09

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren 1997 bis 2002 als Vitalogistin tätig. Im Anschluss an eine Außenprüfung ging der Be

Bundessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - B 1 KR 25/10 R

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. November 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - B 1 KR 23/10 R

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 11. Mai 2011 - 2 Sa 8/11

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Hinsichtlich des Sachverhaltes heißt es im Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 25.11.2010 - 4

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Okt. 2010 - V B 152/09

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg, da die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Fi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 07. Okt. 2010 - L 11 KR 4173/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 07.10.2010

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 6. August 2010 wird zurückgewiesen.Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird für das Antrags- und Beschwerdeve

Bundessozialgericht Urteil, 07. Okt. 2010 - B 3 KR 12/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.10.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2008 und des Sozialgerichts Köln vom 21. Februar 2005 geändert. Der Bescheid der

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Sept. 2010 - V R 47/09

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als Kosmetikerin selbständig tätig.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Aug. 2010 - B 3 KR 9/09 R

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Sozialgericht Koblenz Urteil, 22. Juni 2010 - S 16 KR 337/09

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Der Streitwert wird auf 126.478,37 € festgesetzt. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch der Klägerin gegen die B

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2009 - L 5 KR 50/08

bei uns veröffentlicht am 08.10.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 20. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2009 - 12 K 179/06, 12 K 855/09, 12 K 2055/09

bei uns veröffentlicht am 22.06.2009

Tatbestand   1 Streitig ist, ob der Kläger als Heileurythmist eine heilberufliche Tätigkeit ausübt und seine Umsätze deshalb nach § 4 Nr. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei sind. 2 Der Kläger ist ordentliches Mitglied d

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(1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über...
(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringer...
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