Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 56 Berufsausbildungsbeihilfe

(1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn

1.
die Berufsausbildung förderungsfähig ist,
2.
sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und
3.
ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen (Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

(2) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51. Teilnehmende an einer Vorphase nach § 74 Absatz 1 Satz 2 haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wie Auszubildende in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind in den Fällen der Sätze 1 und 2 nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 11 Umfang der Ausbildungsförderung


(1) Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). (2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspar

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners


(1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei 1. vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 2 415 Euro,2. vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sow

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden


(1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 330 Euro,2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 805 Euro,3. für jedes Kind des Auszubildenden 730 Euro.Satz 1 Nummer 2 und 3 f

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 18a Einkommensabhängige Rückzahlung


(1) Auf Antrag sind Darlehensnehmende während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 bis spätestens zu deren Ablauf von der Verpflichtung zur Rückzahlung freizustellen, soweit ihr Einkommen monatlich jeweils den Betrag von 1 605 Euro nicht um
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 26 Sonstige Versicherungspflichtige


(1) Versicherungspflichtig sind 1. Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermögl
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 51 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen


(1) Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtigte junge Menschen durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen fördern, um sie auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorzubereiten oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihrer Perso

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 74 Assistierte Ausbildung


(1) Die Agentur für Arbeit kannförderungsberechtigtejunge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung fördern.

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 10 AL 196/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.08.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2019 - L 10 AL 23/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.02.2019 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. März 2016 - L 9 AL 284/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 29.10.2015 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu e

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Okt. 2015 - L 10 AL 235/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffern I. und II. des Beschlusses des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.08.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligu

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - L 16 AS 457/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts vom 15. Mai 2014 abgeändert. II. Der Beschwerdegegner wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin darlehensweise Leistungen in Höhe von monatlich 287 € fü

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Aug. 2018 - L 2 AL 29/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.08.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 13.06.2018 aufgehoben und der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Beteiligten haben einander keine Kos

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 20. Juli 2018 - L 2 AL 7/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 23. Februar 2018 aufgehoben und der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatt

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 16. Mai 2018 - S 2 AL 715/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt im Zugunstenverfahren die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe.2 Er ist nach eigener Angabe ein am 14.02.1986 (…) geborener nigeria

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2018 - L 3 AL 14/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 28. Oktober 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zug

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - B 11 AL 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 und des Sozialgerichts Trier vom 30. Juni 2015 aufgehoben.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 28. Sept. 2017 - 1 BvR 1510/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2017 - L 18 AL 78/17 B ER - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 10

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 15. Nov. 2015 - S 5 AL 1322/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Streitig ist ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.2 Der Kläger (geb. x.x.1990) wohnt in A., seine beiden Eltern wohnen in B.. Am 6.10.2014 ha

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 29. Sept. 2015 - 1 BvR 1125/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2014 - 271 F 236/13 (Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundr

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 17. Okt. 2014 - 1 Sa 664/14

bei uns veröffentlicht am 17.10.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.03.2014 – 2 Ca 1482/13 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Die Revision wird nicht zugelass

Sozialgericht Speyer Urteil, 03. Sept. 2014 - S 1 AL 13/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 5.11.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.12.2013 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 1.7.2013 bis 31.5.2014 Berufsausbildungsbeihilfe zu gewähren.

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. März 2014 - L 9 AS 310/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.01.2013 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24.01.2013 und vom 27.03.2013 verurteilt, die dem Kläger in diesen Bescheiden für die Zeit vom

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2013 - L 2 AS 1962/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 28. März 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Klägerin

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(1) Die Agentur für Arbeit kannförderungsberechtigtejunge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung fördern. Die Maßnahme...