Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Soweit die Bundesregierung die Umsetzung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesagentur überträgt, erstattet der Bund der Bundesagentur abweichend von § 363 Absatz 1 Satz 2 die durch die Umsetzung entstehenden Verwaltungskosten.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 363 Finanzierung aus Bundesmitteln


(1) Der Bund trägt die Ausgaben für die Aufgaben, deren Durchführung die Bundesregierung auf Grund dieses Buches der Bundesagentur übertragen hat. Verwaltungskosten der Bundesagentur werden nicht erstattet. (2) Der Bund trägt die Ausgaben für die

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 10 AL 260/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 10.09.2015 und der Bescheid vom 04.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2012 abgeändert sowie der Erstattungsbetrag auf 649,5

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Sa 197/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage über die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs in den Jahre 2014

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Sa 193/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage über die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs in den Jahre 2014

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Sa 198/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage über die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs in den Jahre 2014 b

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Sa 195/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage über die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs in den Jahre 2014

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Sa 200/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage über die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs in den Jahre 2014

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Sa 194/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage über die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs in den Jahre 2014

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Sa 192/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage über die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs in den Jahre 2014

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Dez. 2015 - 2 Sa 106/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 03. 12. 2014 - 5 Ca 3363/13 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kl

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 13. Okt. 2015 - 1 Sa 130/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 19.03.2015 - 5 Ca 2124 a/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über den Umfang des Urlaubs

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Feb. 2015 - 5 Sa 168/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 21.05.2014, 55 Ca 2172/13, wird auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert. Die Klage wird auch hinsichtlich des Urlaubsjahres 2013 und damit insgesamt abgewiesen. 2. Die Klägerin

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 80/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 12. Dezember 2013 - 2 Ca 1627/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 211/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 26. Februar 2014 - 8 Ca 1601/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 210/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 26. Februar 2014 - 8 Ca 1602/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 113/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Januar 2014 - 6 Ca 1567/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: E

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 119/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Januar 2014 - 6 Ca 1504/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: E

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 104/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Januar 2014 - 6 Ca 1568/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: E

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Okt. 2014 - 9 AZR 956/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2012 - 6 Sa 709/11 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Juni 2014 - L 7 AS 1346/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.05.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteil

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. März 2014 - L 9 AL 296/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.08.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Bet

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 27. März 2013 - 3 L 34/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin streitet mit dem Beklagten über den Umfang der Gewährung von Finanzhilfen für eine von ihr betriebene Ersatzschule. 2 Die Klägerin betreibt in der A-Stadt eine staatlich anerkannte Ersatzschule „Berufsfachschule für Alt

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2013 - L 3 AL 4/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 2. Dezember 2010 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2012 - 6 Sa 709/11

bei uns veröffentlicht am 07.09.2012

weitere Fundstellen ... Parallelentscheidungen ... Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerpartei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.10.2011 - Az. 8 Ca 1361/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise wie folgt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. März 2012 - 9 AZR 529/10

bei uns veröffentlicht am 20.03.2012

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. März 2010 - 20 Sa 2058/09 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Apr. 2011 - B 4 AS 117/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Tenor Die Sprungrevision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 5. Februar 2010 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Urteils in der Hauptsache wird klarstellend wie folgt gefasst

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2010 - L 12 AS 1110/09

bei uns veröffentlicht am 29.10.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 11. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2010 - B 4 AS 97/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07

bei uns veröffentlicht am 19.07.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 13. Dezember 2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten

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(1) Der Bund trägt die Ausgaben für die Aufgaben, deren Durchführung die Bundesregierung auf Grund dieses Buches der Bundesagentur übertragen hat. Verwaltungskosten der Bundesagentur werden nicht erstattet. (2) Der Bund trägt die Ausgaben für die weiteren...