Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die die oder der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.

(2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.

(3) Soweit die oder der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Hat der Arbeitgeber die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an die Arbeitslose, den Arbeitslosen oder an eine dritte Person gezahlt, hat die Bezieherin oder der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 335 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung


(1) Wurden von der Bundesagentur für eine Bezieherin oder für einen Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, so hat die Bezieherin oder der Bezieher dieser Leistungen der Bundesagentur die Beiträge zu erset

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 158 Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung


(1) Hat die oder der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen und ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der orden
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 115 Leistungen


Die allgemeinen Leistungen umfassen1.Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,2.Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,3.Leistu

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Nov. 2017 - L 10 AL 40/17

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.01.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 20. März 2017 - S 10 AL 157/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen das Ruhen seines Arbeitslosengeldanspruchs wegen Urlaubsabgeltung. I.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 10 AL 93/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 20.03.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - L 10 AL 112/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 03.02.2016 abgeändert und die Bescheide vom 05.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.05.2014 insoweit aufgehoben, als die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2017 - L 10 AL 239/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2018 - S 12 AL 182/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 19.06.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.07.2017 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld auch für den Zeitraum vom 09.05.2017 bis 15.05.2017 zu bewilligen. I

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Mai 2017 - L 9 AL 8/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30. November 2016 - S 7 AL 198/16 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht Würzburg Urteil, 26. Okt. 2016 - S 10 AL 269/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 23.11.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2015 verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld auch für die Zeit vom 18.11.2015 bis zum 30.11

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 17. Feb. 2016 - S 8 AL 246/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 14.09.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.09.2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten

Bundessozialgericht Beschluss, 26. Apr. 2018 - B 11 AL 75/17 B

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. September 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Apr. 2018 - B 3 KR 48/17 B

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. August 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2017 - B 13 R 21/15 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Juni 2015 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konsta

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Mai 2017 - B 11 AL 3/17 B

bei uns veröffentlicht am 29.05.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2016 wird als unzulässig verworfen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Dez. 2016 - 7 Sa 320/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18. Mai 2016, Az. 5 Ca 1216/15, wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien str

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Sept. 2016 - 7 Sa 36/16

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

I. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Teilurteil, zugleich Schlussurteil des Arbeitsgerichts Trier vom 10. Dezember 2015, Az. 2 Ca 631/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die..

Bundessozialgericht Urteil, 17. März 2016 - B 11 AL 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Juli 2015 - L 9 AL 9/15 B

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.11.2014 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf ab dem 01.08.2014 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 1 KR 31/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landess

Bundessozialgericht Urteil, 15. Okt. 2014 - B 12 KR 13/12 R

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2011 und des Sozialgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2010 sowie der Bescheid der Beklagten

Bundessozialgericht Urteil, 15. Okt. 2014 - B 12 KR 14/12 R

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 07. Mai 2014 - S 15 AL 4610/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten um das Ruhen des Anspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld vom 10. September 2013 bis zum 31. Dezember 2013 wegen Zahlung eine

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 31. Aug. 2012 - L 8 AL 3396/11

bei uns veröffentlicht am 31.08.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Arbeitsl

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juli 2012 - B 11 AL 16/11 R

bei uns veröffentlicht am 04.07.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2011 - 3 AZR 575/09

bei uns veröffentlicht am 23.08.2011

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2008 - 5 Sa 339/08 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Juni 2004 - L 11 KR 3151/03

bei uns veröffentlicht am 30.06.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts K. vom 24. Juli 2003 abgeändert: Die Beklagte hatte den Kläger nur bis 31.12.2003 von der Zuzahlung bei Fahrtkosten, Arznei- Verband- und Heilmitteln, Hilfsmitteln und stati

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Juni 2004 - L 5 AL 3692/03

bei uns veröffentlicht am 30.06.2004

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld, hilfsweise Arbeitslosenhilfe. 2  Der ... 1977 geborene Kläger war vom 1. August 1995 bis 31. August 2000 als Speditionskaufmann versicherungspflichtig be

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Die allgemeinen Leistungen umfassen1.Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,2.Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,3.Leistungen zur...