Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 37 Antragserfordernis

(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.

(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Wird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat gestellt, in dem aus Jahresabrechnungen von Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln resultierende Aufwendungen für die Heizung fällig sind, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück. Satz 3 gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

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Sozialrecht: Erbschaft wird durch Hartz IV-Bezug gemindert

26.09.2012

ist als Einkommen anzurechnen, wenn die Erbschaft nach Antragstellung anfällt-
Sozialrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen


(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung we

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - L 7 AS 642/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand Der Kläger begehrt für einen Teil des Septembers 2009 Arbeitslosengeld II, obwohl er am 04.09.2009 zur Haftentlassung Überbrückungsgeld erhalten hatte. Der 1959 geborene alleinstehende Kläger war von September 2008 bis

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - S 15 AS 328/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt - soweit verständlich - im Hauptsacheverfahren im Rahmen einer Untätigkeitsklage Leistungen zur Sicherung

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - S 15 AS 12/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt - soweit verständlich - im Hauptsacheverfahren im Rahmen einer Untätigkeitsklage Leistungen zur Sicherung

Sozialgericht Augsburg Urteil, 14. Dez. 2016 - S 11 AS 1222/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Beklagten wird abgewiesen. II. Der Beigeladene wird verurteilt, der Klägerin Leistungen zur Grundsicherung nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Hilfe zum Lebensunterh

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 11 AS 386/14 ZVW

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.04.2011 und der Bescheid des Beklagten vom 23.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2006 aufgehoben. Im Übr

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Aug. 2017 - L 11 AS 532/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor Tatbestand I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 19.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 11 AS 713/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - gegen Jobcenter Nürnberger Land, vertreten durch den Geschäftsführer, Hersbrucker Straße 52c, 91207 Lauf a.d. Pegnitz - -

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 761/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Juli 2017 - L 11 AS 460/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.04.2017 - S 18 AS 565/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerdeführerin hat die außergerichtlichen Kosten des

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 22. Okt. 2015 - S 14 AS 138/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Erbringung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen gemäß § 31a

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. März 2015 - S 14 AS 126/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren die „gerichtliche Festsetzung Umzugs- und Renovierungskosten“

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Jan. 2016 - S 14 AS 335/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 16. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. März 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klä

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 10. Juni 2015 - S 11 AS 104/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 23. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2014 verurteilt, dem Kläger für Dezember 2014 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch

Sozialgericht Würzburg Urteil, 10. Feb. 2017 - S 18 AS 29/16

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Beklagte trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf weitere Kostenerstattung für Erstausstattungsg

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Apr. 2017 - L 11 AS 209/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 10. Februar 2017 - S 18 AS 29/16 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht München Beschluss, 02. März 2017 - S 50 AS 278/17 ER

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutze

Sozialgericht München Urteil, 10. Feb. 2017 - S 46 AS 204/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Januar 2015 verur-teilt, dem Kläger in der Zeit vom 05.11.2014 bis 31.03.2015 Arbeitslosen-geld II in Hö

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 11 AS 912/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Gründe I. Streitig sind im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die 1964 geborene Antragstelle

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - L 7 AS 253/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 31. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. III.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Sept. 2014 - L 16 AS 232/14 B PKH

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 04.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Parteien streiten i

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - M 22 K 16.4720

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe Nach § 166 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) erhält eine Partei,

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 14 AS 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. April 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 39/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Kl

Bundessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - B 14 AS 32/17 R

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 4 AS 19/17 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2017 aufgehoben.

Sozialgericht Speyer Urteil, 08. Sept. 2017 - S 16 AS 729/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Bescheid vom 09.04.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27.04.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.05.2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2017 - B 14 AS 29/16 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2016 aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Mai 2017 - L 5 AS 685/13

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Bewilligung von Einstiegsgeld nach § 16b Zweites Buch Sozialgesetzbuc

Bundessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - B 4 AS 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - B 14 AS 18/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. Mai 2016 geändert und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 12. Jun

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 28. März 2017 - 3 Sa 475/14

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 2.12.2014 - 6 Ca 80/14 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2017 - L 2 SO 5175/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2015 insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit vom 21. August 2013 bis 4. September 2013 verurteilt

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2017 - L 9 AS 2069/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 8. Mai 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2017 - L 9 AS 3548/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 30. April 2015 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 1. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. September 2014 verurte

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2017 - L 3 AS 195/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Re

Sozialgericht Aachen Urteil, 25. Okt. 2016 - S 11 AS 357/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist griechischer Staatsangehöriger. Am 06.12.2013 stellte er erstmalig bei dem Beklagten einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen na

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 53/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19. Mai 2015 und der Widerspruchsbescheid vom 5. Juli 2010 aufgehoben und im Übrigen die Sache zur erneuten Verha

Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. Okt. 2016 - L 7 AS 1336/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 04.05.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Die Klägerin beansprucht vom Beklagten Leistungen nach

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 4289/15 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Kläger und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 2010/13 geführten Kla

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Juni 2016 - L 5 AS 838/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Dauer der Absenkung vo

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Juni 2016 - L 9 SO 427/15 B ER, L 9 SO 428/15 B

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers im Verfahren L 9 SO 427/15 B ER wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 07.09.2015 geändert. Das beigeladene Jobcenter wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragstell

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juni 2016 - L 7 AS 915/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.03.2014 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.02.2012 in de

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 06. Apr. 2016 - L 8 SO 4/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 29. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschw

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 20/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2015 - B 14 AS 34/14 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 22. November 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Okt. 2015 - L 5 AS 638/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht die Übernahme der Kosten einer Wohnungserstausstattung in Höhe von 2.425,97 EUR durch de

Sozialgericht Köln Urteil, 08. Juli 2015 - S 25 AS 1278/12

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Streitgegenständlich sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit von einschließlich Januar 2

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(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...