Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 98 Örtliche Zuständigkeit

(1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines Bereichs erbracht wird.

(1a) Abweichend von Absatz 1 ist im Falle der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und bei Anwendung von § 34a Absatz 7 der nach § 34c zuständige Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich die Schule liegt. Die Zuständigkeit nach Satz 1 umfasst auch Leistungen an Schülerinnen und Schüler, für die im Übrigen ein anderer Träger der Sozialhilfe nach Absatz 1 örtlich zuständig ist oder wäre.

(2) Für die stationäre Leistung ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung haben oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hatten. Waren bei Einsetzen der Sozialhilfe die Leistungsberechtigten aus einer Einrichtung im Sinne des Satzes 1 in eine andere Einrichtung oder von dort in weitere Einrichtungen übergetreten oder tritt nach dem Einsetzen der Leistung ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt, der für die erste Einrichtung maßgebend war, entscheidend. Steht innerhalb von vier Wochen nicht fest, ob und wo der gewöhnliche Aufenthalt nach Satz 1 oder 2 begründet worden ist oder ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln oder liegt ein Eilfall vor, hat der nach Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe über die Leistung unverzüglich zu entscheiden und sie vorläufig zu erbringen. Wird ein Kind in einer Einrichtung im Sinne des Satzes 1 geboren, tritt an die Stelle seines gewöhnlichen Aufenthalts der gewöhnliche Aufenthalt der Mutter.

(3) In den Fällen des § 74 ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der bis zum Tod der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete, in den anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

(4) Für Hilfen an Personen, die sich in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben, gelten die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 106 und 109 entsprechend.

(5) Für die Leistungen nach diesem Buch an Personen, die Leistungen nach dem Siebten und Achten Kapitel in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten erhalten, ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der vor Eintritt in diese Wohnform zuletzt zuständig war oder gewesen wäre. Vor Inkrafttreten dieses Buches begründete Zuständigkeiten bleiben hiervon unberührt.

(6) Soweit Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches zu erbringen sind, richtet sich die örtliche Zuständigkeit für gleichzeitig zu erbringende Leistungen nach diesem Buch nach § 98 des Neunten Buches, soweit das Landesrecht keine abweichende Regelung trifft.

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG | § 24 Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt


(1) Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt werden von der Bundesagentur für Arbeit als einem für diese Aufgabe entliehenen Organ des Landes, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat, gewährt. (2) Für die Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem D
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 98 Örtliche Zuständigkeit


(1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerha

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung


(1) Der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe hat dem nach § 98 Abs. 2 Satz 3 vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Ist in den Fällen des § 98 Abs. 2 Satz 3 und 4 ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht vorh

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts


Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Zwölften Kapitels und des Dreizehnten Kapitels, Zweiter Abschnitt, gelten nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne von § 98 Abs. 2 und der auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhende A

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie


§ 98 Abs. 2 und § 106 gelten entsprechend, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil untergebracht ist.
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 98 Örtliche Zuständigkeit


(1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerha

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft na

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 74 Bestattungskosten


Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung


(1) Der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe hat dem nach § 98 Abs. 2 Satz 3 vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Ist in den Fällen des § 98 Abs. 2 Satz 3 und 4 ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht vorh

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts


Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Zwölften Kapitels und des Dreizehnten Kapitels, Zweiter Abschnitt, gelten nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne von § 98 Abs. 2 und der auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhende A

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juli 2018 - L 18 SO 249/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.09.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2017 abgewiesen. II

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 221/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Juli 2014, S 51 SO 617/11, wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird n

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 18 SO 29/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.12.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 119/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Zeitraum vom 26.04.2009 bis 31.12.2013 erbrachten Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 127.86

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 128/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2014 wird aufgehoben. II. Die Beigeladene zu 1) wird verurteilt, dem Kläger 143.379,09 Euro zu erstatten. III. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 241/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014, S 15 SO 33/14, aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision w

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 312/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Oktober 2014, S 22 SO 325/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2017 - 12 ZB 14.1839

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten, sofern solche angefallen sind, selbst.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 8 SO 235/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 18 K 12.6247

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Kostenerstattungen für die Zeiträume vom 15. September 2006 bis 22. April 2007, vom 29. Juni 2007 bis 31. Dezember 2007 und vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 17. Nov. 2015 - S 8 AS 983/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 31. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 wird aufgehoben, soweit der Kläger mehr als 8.460,81 EUR zu erstatten hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 16. Feb. 2018 - S 8 SO 143/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 28. Juli 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. September 2017 wird aufgehoben und der Beklagte wird dem Grunde nach verpflichtet, der Klägerin von August 2017 bis Juli 2018 Grund

Sozialgericht Landshut Urteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 77/13 ES

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von ihm für Herrn M. C. ab dem 22. Juli 2013 übernommenen Kosten des Arbeitsplatzes in den W. Werkstätten, A. d. M., ... A., zu erstatten. II. Der Beklagte trägt die Ko

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - L 8 SO 227/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Mai 2015, S 22 SO 599/13, dahingehend geändert, dass der Bescheid des Beklagten vom 29.05.2015 aufgehoben wird. II. Im Übrigen wird die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Dez. 2017 - W 3 K 15.1434

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger vom 15. September 2009 bis zum 31. Juli 2011 entstandenen Aufwendungen für einen Schulbegleiter für J. S. in Höhe von 8.413,50 EUR zu erstatten. II. Die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Nov. 2017 - AN 6 K 15.02382

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Kosten für die für ... geb. …2006, im Zeitraum vom 18. August 2013 bis 19. August 2014 erbrachten Leistungen für Schulbegleitung und Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. März 2015 - S 3 SO 150/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 136.025,64 EUR festgesetzt. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte dem Kläger zur Kos

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Okt. 2015 - B 3 K 14.835

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die aufgewendeten Kosten für die Betreuung der leistungsberechtigten …, geb. … 1992, in der Tagesstätte der Lebenshilfe … in … vom 01.03. bis 31.10.2010 in Gesamt

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Apr. 2014 - L 8 SO 215/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für das Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt M. Z. beizuordnen, wird abgelehnt. Gründe I. Die Prozessbev

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Okt. 2018 - L 18 SO 180/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der Zwischenregelung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 31.12.2018, längstens jedoch bis zur erneuten Eilentscheidung des Sozialgerichts Bayreuth, Leistungen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - L 8 SO 133/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 28. November 2012 wird zurückgewiesen, soweit sie das Ausgangsverfahren S 4 SO 24/09 betrifft. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Nov. 2018 - L 8 SO 25/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 12. Juni 2018 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerin

Bundessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2018 - B 8 SO 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Mai 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 24/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. April 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Apr. 2018 - L 8 SO 69/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. November 2017 geändert und der Antrag der Antragstellerin auch im Übrigen abgelehnt. Die Beteiligten haben einander Kosten in beiden Rechtszüge

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Feb. 2018 - L 8 SO 49/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 17. August 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Jan. 2018 - L 8 SO 54/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. August 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten. Gründe I. 1 Zwischen de

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Dez. 2017 - L 8 SO 46/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. August 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, die Kosten des Schulbegleiters für den täglichen Schulweg vom Wohnort des Antra

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 8 SO 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 8 SO 18/15 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Februar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Bundessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - B 8 SO 12/16 R

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2016 geändert. Die Anschlussberufung der Klägerin wird verworfen. Im Übrigen wird d

Bundessozialgericht Urteil, 13. Juli 2017 - B 8 SO 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Oktober 2015 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 8. Juni 2005 in

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Juli 2017 - L 8 SO 58/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die von dem Kläger eingelegte Berufung betrifft die Gewährung von Leistungen de

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 28. Apr. 2017 - S 10 SO 6/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander Kosten nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für ein Therapiedreirad. 2 Der 1965 geborene Kläger lebt in L. Im Juni 2010 wurde ihm der re

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2017 - B 8 SO 20/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Jan. 2017 - L 8 SO 10/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. Dezember 2014 geändert und die Klage auch im Übrigen abgewiesen. Die Beteiligen haben einander Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Di

Bundessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - B 8 SO 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 02. Nov. 2016 - 13 UF 273/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

1. Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 08.04.2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14.04.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegner tragen die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 SO 4204/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts K. vom 6. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt im R

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 SO 3968/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts K. vom 6. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt im Rahmen der E

Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Sept. 2016 - L 20 SO 194/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Tenor des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Düsseldorfs vom 11.04.2014 neu gefasst: Der Bescheid vom 11.05.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.05.2011 wird aufgehoben, soweit die Beklag

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Aug. 2016 - L 9 SO 328/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 23.05.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Nachdem sich di

Landessozialgericht NRW Urteil, 08. Aug. 2016 - L 19 AS 1251/14

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 12.03.2014 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2De

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 8 SO 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ge

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 8 SO 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2014 und des Sozialgerichts Neuruppin vom 27. März 2013 aufgehoben und die Klage

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Juni 2016 - L 20 AY 38/16 B ER und L 20 AY 43/16 B

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.04.2016 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vom 17.03.2016 bis zum Ende des Mona

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Juni 2016 - 26 K 5958/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

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Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Zwölften Kapitels und des Dreizehnten Kapitels, Zweiter Abschnitt, gelten nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne von § 98 Abs. 2 und der auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhende Aufenthalt in...