Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 26 Einschränkung, Aufrechnung

(1) Die Geldleistung für den Lebensunterhalt soll eingeschränkt werden

1.
bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen,
2.
bei Leistungsberechtigten, die trotz Belehrung ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen.
In den Fällen des Satzes 1 kann die monatliche Geldleistung um einen Betrag vermindert werden, der bis zu 30 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 entspricht.

(2) Die Geldleistung nach diesem Buch kann mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe gegen eine leistungsberechtigte Person aufgerechnet werden, wenn

1.
es sich um Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen veranlasst hat, oder
2.
es sich um Ansprüche auf Kostenersatz nach den §§ 103 und 104 handelt.
In den Fällen des Satzes 1 kann die Aufrechnung mit einem monatlichen Betrag vorgenommen werden, der bis zu 30 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 entspricht. Die Aufrechnungsmöglichkeit wegen eines Anspruchs ist auf drei Jahre beschränkt; ein neuer Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Erstattung oder auf Kostenersatz kann erneut aufgerechnet werden.

(3) Eine Aufrechnung nach Absatz 2 kann auch erfolgen, wenn Leistungen für einen Bedarf übernommen werden, der durch vorangegangene Leistungen der Sozialhilfe an die leistungsberechtigte Person bereits gedeckt worden war.

(4) Eine Aufrechnung erfolgt nicht, soweit dadurch der Gesundheit dienende Leistungen gefährdet werden.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung


(1) Angemessene Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung sind als Bedarf anzuerkennen, soweit Leistungsberechtigte diese nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Leistungsberechtigte können die Beiträge so weit aus eigenem Einkommen tragen
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten


(1) Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat. Z

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2011 - IV ZR 7/10

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 7/10 Verkündetam: 19.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2016 - L 8 AY 14/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer 1 und 2 des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 13. April 2016, S 11 AY 39/16 ER, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III.

Sozialgericht Landshut Beschluss, 28. Feb. 2018 - S 11 AY 66/18 ER

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 10.02.2018 bis zum 30.06.2018, für Februar 2018 a

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Sept. 2016 - L 8 AY 21/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer 1 und 2 des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2016, S 11 AY 54/16 ER, wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der An

Sozialgericht Landshut Beschluss, 10. Aug. 2016 - S 11 AY 69/16 ER

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 02.08.2016 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsan

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Apr. 2016 - L 16 AS 221/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren.

Sozialgericht Landshut Endurteil, 14. Okt. 2015 - S 11 SO 36/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob einem Begehren auf Eingliederungsleistungen das Bestehen

Sozialgericht Landshut Endurteil, 24. Okt. 2014 - S 11 AY 16/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberle

Bundessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2018 - B 8 SO 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 28. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 20/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Dortmund Urteil, 22. Okt. 2015 - S 43 SO 588/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten sich nur noch um die Aufhebung und Erstattung eines Betrages von insgesamt 5.344,32 EUR für Kosten der Unterk

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Aug. 2015 - L 5 KR 843/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23.11.2012 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.520,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 11.0

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Juni 2015 - L 20 SO 103/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Trägerin des Senior

Sozialgericht Aachen Urteil, 24. Feb. 2015 - S 14 AS 1059/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern unter Änderung des Änderungsbescheides vom 18.10.2013 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 23.01.2014, 12.02.2014 und 18.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides Nr. 59/14 vom 30.09.2014, des

Landessozialgericht NRW Beschluss, 19. Feb. 2015 - L 20 AL 22/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.11.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 19/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Feb. 2011 - L 1 SO 43/08

bei uns veröffentlicht am 18.02.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer vom 19.09.2008 - S 16 SO 101/06 - abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.05.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2009 - 2 S 1400/08

bei uns veröffentlicht am 16.03.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. April 2008 - 13 K 3584/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Recht

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 29. Jan. 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 29.01.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 2. November 2006 werden zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin darf die (darlehensweise) Auszahlung der la

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. Apr. 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 12.04.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 17. Februar 2006 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Bescheide vom 20. Dezember 2005 und die Widerspruchsbescheide vom 25. Janua

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(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat. Zum...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...