Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Abs. 2 des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.

(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 36a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 des Ersten Buches muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.

(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 36a Abs. 2 des Ersten Buches erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

(5) Bei einem Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Satz 1 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen; bei einem elektronischen Verwaltungsakt muss auch das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat nur die erlassende Behörde erkennen lassen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

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De-Mail-Gesetz - De-Mail-G | § 5 Postfach- und Versanddienst


(1) Die Bereitstellung eines De-Mail-Kontos umfasst die Nutzung eines sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes für elektronische Nachrichten. Hierzu wird dem Nutzer eine De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesen, welche folgende

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261 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2019 - III ZR 4/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 4/18 Verkündet am: 11. April 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 81

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2017 - L 2 U 100/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 08.02.2011 und der Bescheid der Beklagten vom 20.10.2009 abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Verletztenrente für den Arbe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 721/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 15. Juli 2016 - S 10 AL 161/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen einen teilweisen Einbehalt des ihm nachträglich bewilligten Arbeitslosengel

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2016 - L 8 AY 14/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer 1 und 2 des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 13. April 2016, S 11 AY 39/16 ER, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III.

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Sozialgericht Landshut Beschluss, 28. Feb. 2018 - S 11 AY 66/18 ER

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 10.02.2018 bis zum 30.06.2018, für Februar 2018 a

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Feb. 2015 - W 3 K 14.1073

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Klägerin wendet sich gegen die Überleitung e

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 85/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des Regelbedarfs für die Monate Dezember 2011, Januar und Februar 2012 feststellt. Der 1959 gebo

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 84/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 30 Prozent des Regelbedarfs für die Monate September, Oktober und November 2011 feststellt. Der 1959 gebore

Sozialgericht Landshut Schlussurteil, 22. Jan. 2014 - S 10 R 5023/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 14.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.03.2013 wird insoweit aufgehoben, als darin Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum 01.10.2006 bis 31.12.2009 nachgefordert werden.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. März 2017 - L 5 KR 141/17 ER

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Der Antrag der Beklagten, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts München vom 1. September 2016, Az.: S 3 KR 381/15 auszusetzen, wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Koste

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 223/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 10.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Sozialgericht Landshut Endurteil, 16. Dez. 2016 - S 11 AY 74/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 02.06.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.08.2016 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger weitere 135,68 EUR zu zahlen. II. Der Beklagte hat den Klägern

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 10 AL 163/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15.07.2016 teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 22.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2019 - L 18 AY 21/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 27.02.2019 wird bezüglich der Abweisung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz (Punkt I. des Tenors) zurückgewiesen. Es wird klarstellend festgestellt, da

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2019 - L 1 R 46/16

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Sept. 2016 - L 8 AY 21/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer 1 und 2 des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2016, S 11 AY 54/16 ER, wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der An

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Feb. 2015 - RN 5 K 14.1327

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die

Sozialgericht Landshut Beschluss, 10. Aug. 2016 - S 11 AY 69/16 ER

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 02.08.2016 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsan

Sozialgericht Landshut Beschluss, 16. Aug. 2016 - S 11 AY 64/16 ER

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, den Antragstellern weitere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 13.07.2016 bis zum 31.08.2016, für Juli

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2018 - L 19 R 671/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.06.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juni 2016 - L 16 R 265/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Gründe I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 22. Januar 2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.03.2013

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - L 8 SO 219/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 24.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - L 2 U 394/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. September 2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Ju

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - M 15 S 15.4728

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer II. des Bescheids des Antragsgegners vom ... September 2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Dez. 2015 - M 15 K 15.788

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll

Sozialgericht Landshut Endurteil, 24. Nov. 2015 - S 11 AY 35/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Im Streit steht die Bewilligung höherer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Okt. 2015 - L 14 R 571/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Sept. 2015 - L 1 RS 2/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Anhörung Aussparung Bestimmheitsgrundsatz Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens Überprüfungsverfahren VEB Automatisierungsanlagen Cottbus zusätzlic

Sozialgericht München Urteil, 18. Sept. 2015 - S 1 U 5041/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang. III. Der Streitwert beträgt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juli 2015 - L 16 AS 502/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe Hauptschlagwort: Bestattungskosten Direktüberweisung Erbschaft Streitgegenstand Teilaufhebung Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit Dr.-Ing. A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungsklä

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 AS 223/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 3. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - L 13 R 25/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 2. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 11 AS 612/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 03.07.2013 sowie der Bescheid vom 21.05.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.11.2011 aufgehoben. II. Der Beklagte hat de

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 5 KR 260/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 20.01.2016 wird zurückgewiesen. II. Der Bescheid vom 11.08.2016 wird aufgehoben. III. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 12. Jan. 2015 - S 8 U 216/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 25. Februar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Juni 2014 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - L 5 KR 213/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.02.2015 sowie den Bescheid der Beklagten vom 25.07.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.08.2012 aufgehoben und die Beklagte verurte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - L 8 SO 227/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Mai 2015, S 22 SO 599/13, dahingehend geändert, dass der Bescheid des Beklagten vom 29.05.2015 aufgehoben wird. II. Im Übrigen wird die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2014 - 12 ZB 12.2509

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerin wendet sich g

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. März 2018 - L 20 KR 212/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2015 - Au 3 K 15.341

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.341 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. Oktober 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Kinder- und Ju

Sozialgericht Würzburg Urteil, 23. März 2017 - S 16 AS 451/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 01.04.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.08.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den

Sozialgericht München Urteil, 24. Apr. 2015 - S 22 SO 336/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Der Überleitungsbescheid des Beklagten vom 20.12.2012 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 13.08.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2013 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Sept. 2018 - L 4 KR 705/17

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24.10.2017 aufgehoben und die Klagen abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. III. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Mai 2018 - L 4 KR 297/17

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 06.04.2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer I. des Tenors die Wörter "Extension des alten Nabels" durch die Wörter "Exzision der alten

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 8 AY 23/18 B

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1.) bis 4.) hin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. August 2018, S 42 AY 244/18 ER, teilweise aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, auch den Antr

Sozialgericht Augsburg Urteil, 16. März 2015 - S 2 R 966/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Juni 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2012 in der Fassung des Bescheides vom 3. September 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu ersta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2017 - L 4 KR 37/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 19. Dezember 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Korrektur der cutis laxa beider Oberarme sowie eine Mammareduktionsplastik jeweils in ei

Sozialgericht Würzburg Urteil, 20. Juli 2017 - S 6 KR 259/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin begehrt eine mehrschrittige Liposuktionsbehandlung der Arme und Beine. 1. Die am ... 1

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(1) Die Bereitstellung eines De-Mail-Kontos umfasst die Nutzung eines sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes für elektronische Nachrichten. Hierzu wird dem Nutzer eine De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesen, welche folgende Angaben...