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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Mitteilungen der Länder

Zeitreise: 09.11.2016

Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jährlich bis zum 30. März des Folgejahres die Anzahl der im Rahmen des jeweiligen Monitorings untersuchten Tiere für das zurückliegende Kalenderjahr.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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