Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz

(1) Schwerbehinderte Menschen können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz erhalten, wenn

1.
sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
2.
sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im wesentlichen sicherstellen können und
3.
die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts zweckmäßig ist.

(2) Darlehen sollen mit jährlich 10 vom Hundert getilgt werden. Von der Tilgung kann im Jahr der Auszahlung und dem darauffolgenden Kalenderjahr abgesehen werden. Satz 2 gilt, wenn Darlehen verzinslich gegeben werden, für die Verzinsung.

(3) Sonstige Leistungen zur Deckung von Kosten des laufenden Betriebs können nicht erbracht werden.

(4) Die §§ 17 bis 20 und die §§ 22 bis § 27 sind zugunsten von schwerbehinderten Menschen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben oder aufzunehmen beabsichtigen, entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 21 SchwbAV 1988

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 21 SchwbAV 1988

§ 21 SchwbAV 1988 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 21 SchwbAV 1988 wird zitiert von 1 anderen §§ im Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 17 Leistungsarten


(1) Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können erbracht werden 1. an schwerbehinderte Menschen a) für technische Arbeitshilfen (§ 19),b) zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20),c) zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflich
§ 21 SchwbAV 1988 zitiert 3 andere §§ aus dem Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 17 Leistungsarten


(1) Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können erbracht werden 1. an schwerbehinderte Menschen a) für technische Arbeitshilfen (§ 19),b) zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20),c) zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflich

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen


(1) Arbeitgeber können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der nach Art oder Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betro

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung


(1) Schwerbehinderte Menschen können Leistungen erhalten 1. zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum im Sinne des § 16 des Wohnraumförderungsgesetzes,2. zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingt

Referenzen - Urteile | § 21 SchwbAV 1988

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 21 SchwbAV 1988.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Sept. 2015 - W 3 K 15.163

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der schwerbehinderte Kläger ist Empfänger einer Le

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 3 K 15.951

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die schwerbehinderte Klägerin begehrt die

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juli 2018 - 5 B 1/18

bei uns veröffentlicht am 27.07.2018

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 18. Apr. 2018 - 6 A 2151/16 SN

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 20. Januar 2016 und des Widerspruchsbescheides vom 13. Juni 2016 verpflichtet, die tatsächlichen Kosten des Klägers für die von diesem im Hinblick auf dessen selbstständige

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Aug. 2016 - 7 K 2476/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für eine technische Arbeitshilfe. 2 Er ist selbständiger Physiotherapeut und blind. M

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 LB 17/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 11.6.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Koste

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 11. Aug. 2014 - 6 K 314/14

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ergeht durch die Kammer, da die mit Beschluss vom 22.4.2014 erfolgte Übertragung der Entscheidung

Referenzen

(1) Arbeitgeber können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der nach Art oder Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen ist (§...