Scheckgesetz - ScheckG | Art 12

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Der Aussteller haftet für die Zahlung des Schecks. Jeder Vermerk, durch den er diese Haftung ausschließt, gilt als nicht geschrieben.

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published on 11/01/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 31/05 Verkündet am: 11. Januar 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (zu Teil I. und II.) BGHR: ja InsO
published on 12/01/2006 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 147/05 vom 12. Januar 2006 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 69 Das Vollstreckungsgericht ist nicht gehalten, einem Bieter, der seiner Obliegenheit zur Bes
published on 31/05/2007 00:00

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Juni 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig.
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