Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV | § 3 Zuständigkeit
Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV | § 3 Zuständigkeit
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Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten Inhaltsverzeichnis
Für Maßnahmen nach dieser Verordnung ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständig, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Das Bundesministerium der Verteidigung kann seine Zuständigkeiten auf andere Dienststellen seines Geschäftsbereichs übertragen.
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published on 31/01/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betrifft Fragen der Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... .
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published on 31/01/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betrifft Fragen der Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung auf die beim Dienstältesten Deutschen Offizier/Deutscher Anteil Euro NATO J
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