Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV | § 3 Zuständigkeit

Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV | § 3 Zuständigkeit
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Für Maßnahmen nach dieser Verordnung ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständig, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Das Bundesministerium der Verteidigung kann seine Zuständigkeiten auf andere Dienststellen seines Geschäftsbereichs übertragen.

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published on 31/01/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft Fragen der Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... . 2
published on 31/01/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft Fragen der Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung auf die beim Dienstältesten Deutschen Offizier/Deutscher Anteil Euro NATO J
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