Für Maßnahmen nach dieser Verordnung ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständig, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Das Bundesministerium der Verteidigung kann seine Zuständigkeiten auf andere Dienststellen seines Geschäftsbereichs übertragen.

ra.de-OnlineKommentar zu Gesundheitsstrukturgesetz Art 13
Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (PflPersRgl)

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Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (PflPersRgl).

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 1 WB 12/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft Fragen der Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... . 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 1 WB 13/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft Fragen der Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung auf die beim Dienstältesten Deutschen Offizier/Deutscher Anteil Euro NATO J