Renten-Überleitungsgesetz - RÜG | Art 39
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Renten-Überleitungsgesetz - RÜG | Art 39<br>Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
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Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung Inhaltsverzeichnis

Die auf den Artikeln 32 bis 34 beruhenden Teile der dort geänderten Verordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigung in Verbindung mit diesem Artikel durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.

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published on 01/11/2012 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 22. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die K
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