Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV | § 6 Berechnung des Aufschlags
Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen Inhaltsverzeichnis
Zur Berechnung des Aufschlags wird die Rendite des Unternehmensanleihenindexes über die vergangenen 84 Monatsendstände arithmetisch gemittelt. Weiterhin wird die durchschnittliche Laufzeit der im Index enthaltenen Anleihen über den gleichen Zeitraum berechnet. Für diese durchschnittliche Laufzeit wird der Null-Kupon-Swapsatz ermittelt (bei nicht ganzjährigen Laufzeiten durch lineare Interpolation), auch dieser aus dem arithmetischen Mittel der letzten 84 Monatsendstände der Swapsätze. Dann wird der Abstand zwischen der gemittelten Unternehmensanleihenrendite und dem laufzeitgleichen gemittelten Null-Kupon-Swapsatz berechnet. Dieser Abstand erhöht als Aufschlag die gemittelte Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve über deren gesamte Laufzeit. Dabei sindUzdie Rendite des Unternehmensanleihenindexes,tzdie durchschnittliche Laufzeit der Anleihen des Indexes undNtzder Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeittzum Zeitpunktz.Der Aufschlag (Az) ergibt sich wie folgt:
Der Abzinsungszinssatz mit Laufzeittzum Zeitpunktz(AStz) ergibt sich dann als Summe vom jeweiligen gemittelten Null-Kupon-Swapsatz und dem für diesen Zeitpunkt einheitlichen Aufschlag: