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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Berechnung der in der Zeit vom 1. Juli 1991 bis 31. Dezember 1991 entstehenden Rentenansprüche aus der Rentenversicherung

Zeitreise: 25.09.1996

In der Zeit vom 1. Juli 1991 bis 31. Dezember 1991 entstehende Rentenansprüche sind nach den sonst maßgebenden Vorschriften zu ermitteln und nach der 1. Rentenanpassungsverordnung sowie dieser Verordnung anzupassen. Für sie gelten anstelle der in der Anlage zum Rentenangleichungsgesetz enthaltenen Prozentsätze folgende Prozentsätze: Arbeitsjahre Prozentsatz 51 und mehr 14,18 50 13,13 49 11,89 48 10,79 47 9,50 46 8,35 45 7,01 44 5,81 43 4,41 42 3,16 41 1,71 40 0,39 39 0,59 unter 39 0,00

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