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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Anpassung des allgemeinen Rentenwertes (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

Zeitreise: 04.12.1995

Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Januar 1996 an 17,51 Deutsche Mark.

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