Post-Universaldienstleistungsverordnung - PUDLV | § 5 Bürgereingabe
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Post-Universaldienstleistungsverordnung Inhaltsverzeichnis
Jedermann ist berechtigt, Maßnahmen zur Sicherstellung der in den §§ 2 bis 4 genannten Qualitätsvorgaben bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen anzuregen. Diese ist verpflichtet, auf die Bürgereingabe zu antworten.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Für den Universaldienst im Bereich der Briefdienstleistungen gelten die folgenden Qualitätsmerkmale: 1. Bundesweit müssen mindestens 12.000 stationäre Einrichtungen vorhanden sein, in denen Verträge über Briefbeförderungsleistungen im Sinne des § 1 A
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 09/12/2013 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist w
published on 09/12/2013 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist
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