Post-Universaldienstleistungsverordnung - PUDLV | § 5 Bürgereingabe
Jedermann ist berechtigt, Maßnahmen zur Sicherstellung der in den §§ 2 bis 4 genannten Qualitätsvorgaben bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen anzuregen. Diese ist verpflichtet, auf die Bürgereingabe zu antworten.
Referenzen - Gesetze | § 250 UmwG 1995
§ 250 UmwG 1995 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 250 UmwG 1995 zitiert 1 andere §§ aus dem Umwandlungsgesetz.
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