Personenstandsgesetz - PStG | § 4 Sicherungsregister
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Personenstandsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Die Beurkundungen in einem Personenstandsregister sind nach ihrem Abschluss (§ 3 Abs. 2) in einem weiteren elektronischen Register (Sicherungsregister) zu speichern.
(2) Das Sicherungsregister ist wie das Personenstandsregister am Ende des Jahres abzuschließen. Es ist nach Fortführung des Personenstandsregisters zu aktualisieren.
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen über1.
(1) Altregister sind die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Personenstandsbücher sowie die seit dem 1. Januar 1876 geführten Standesregister und standesamtlichen Nebenregister und die davor geführten Zivilstandsregister (Standesbücher). Für ihre Fo
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(1)Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich 1. ein Eheregister (§ 15),2. ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17),3. ein Geburtenregister (§ 21),4. ein Sterberegister (§ 31).Die Registereinträge bestehen aus einem urkundlichen Teil (Haupt
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published on 17/07/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 62/00 vom 17. Juli 2002 in dem Verfahren Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli 2002 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz, Fuchs und Dr. Vé
published on 09/07/2015 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
Gründe
published on 10/10/2007 00:00
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, auf gegen den Antragsteller zu 1 gerichtete aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis 16 Tage nach dem Zeitpunkt zu verzichten, zu dem die im Parallelverfahren 9 K 13
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(1)Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich 1. ein Eheregister (§ 15),2. ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17),3. ein Geburtenregister (§ 21),4. ein Sterberegister (§ 31).Die Registereinträge bestehen aus einem urkundlichen Teil (Haupteintrag und...