Postgesetz - PostG 1998 | § 44 Regulierungsbehörde
Regulierungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist die auf der Grundlage des Zehnten Teils des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) errichtete Behörde. Die §§ 66 bis 71, 74 bis 81, 83 und 84 des Telekommunikationsgesetzes gelten entsprechend.
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(1) Gewährt die Bundesnetzagentur einen Ausgleich nach § 82 für die Erbringung einer Universaldienstleistung, trägt jedes Unternehmen, das zur Erbringung des Universaldienstes nach § 80 verpflichtet ist, zu diesem Ausgleich durch eine Universaldienstleistungsabgabe...