Prozesskostenhilfeformularverordnung - PKHFV | § 1 Formular

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(1) Für die Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Absatz 2 Satz 1 oder nach § 120a Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung ist das in der Anlage bestimmte Formular zu verwenden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Erklärung einer Partei kraft Amtes, einer juristischen Person oder einer parteifähigen Vereinigung.

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(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz
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published on 13/10/2014 00:00

Tatbestand 1 I. Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) ist eine GmbH. In der zustimmungsbedürftigen Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2006 machte die Klägerin ei
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