Pflanzenschutzgesetz - PflSchG 2012 | § 37 Neue Erkenntnisse
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG 2012 | § 37 Neue Erkenntnisse
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Inhaltsverzeichnis
(1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für die Prüfung der Meldungen nach Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
(2) Der Meldung nach Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind Unterlagen und Proben beizufügen, aus denen sich die neuen Erkenntnisse ergeben.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 08/09/2011 00:00
Tatbestand
1
I. Streitig ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen Zulassungskosten für Pflanzenschutzmittel in den Jahren 1999 und 2000.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.