Mikrozensusgesetz - MZG | § 4 Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

(1) Die Erhebungseinheiten werden auf der Grundlage von Flächen oder vergleichbaren Bezugsgrößen (Auswahlbezirke) ausgewählt. Die Erhebungseinheiten werden durch mathematisch-statistische Verfahren bestimmt.

(2) Der Auswahlsatz beträgt 1 Prozent der Bevölkerung (Grundstichprobe). Die Grundstichprobe umfasst sowohl Haushalte nach § 3 Absatz 2 als auch Gemeinschaftsunterkünfte nach § 10 Absatz 2.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Mikrozensusgesetz - MZG | § 15 Datenübermittlung


(1) Die nach Landesrecht für die Übermittlung von Meldedaten zuständigen Stellen übermitteln den statistischen Ämtern der Länder auf Ersuchen für die Durchführung des Mikrozensus einschließlich seiner methodischen Auswertung folgende Daten der Einwoh
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Mikrozensusgesetz - MZG | § 3 Erhebungseinheiten


(1) Erhebungseinheiten sind meldepflichtige Personen sowie Haushalte und Wohnungen. (2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Personen mi

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. März 2019 - M 30 S 19.657

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller wenden sic

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Juli 2014 - 7 S 14.2320

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Juli 2015 - M 7 K 15.1746

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 07. Feb. 2018 - 12 A 184/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat keinen Erfolg. 2 Gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verb. mit § 114 Abs. 1 Satz 1 Z

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(1) Erhebungseinheiten sind meldepflichtige Personen sowie Haushalte und Wohnungen. (2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Personen mit mehreren...