Mikrozensusgesetz - MZG | § 4 Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe
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Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte Inhaltsverzeichnis
(1) Die Erhebungseinheiten werden auf der Grundlage von Flächen oder vergleichbaren Bezugsgrößen (Auswahlbezirke) ausgewählt. Die Erhebungseinheiten werden durch mathematisch-statistische Verfahren bestimmt.
(2) Der Auswahlsatz beträgt 1 Prozent der Bevölkerung (Grundstichprobe). Die Grundstichprobe umfasst sowohl Haushalte nach § 3 Absatz 2 als auch Gemeinschaftsunterkünfte nach § 10 Absatz 2.
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(1) Die nach Landesrecht für die Übermittlung von Meldedaten zuständigen Stellen übermitteln den statistischen Ämtern der Länder auf Ersuchen für die Durchführung des Mikrozensus einschließlich seiner methodischen Auswertung folgende Daten der Einwoh
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Erhebungseinheiten sind meldepflichtige Personen sowie Haushalte und Wohnungen.
(2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Personen mi
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 18/03/2019 00:00
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragsteller wenden sic
published on 24/07/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin wendet
published on 15/07/2015 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle
published on 07/02/2018 00:00
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
1
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat keinen Erfolg.
2
Gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verb. mit § 114 Abs. 1 Satz 1 Z
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Annotations
(1) Erhebungseinheiten sind meldepflichtige Personen sowie Haushalte und Wohnungen.
(2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Personen mit mehreren...