Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV | § 6 Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienst- oder Anwärterbezüge entsprechend des § 15 Absatz 1 bis 3 sowie der §§ 16 und 28 Absatz 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 15 Anspruch auf Elternzeit


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie1.a)mit ihrem Kind,b)mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Absatz 3 oder 4 erfüllen, oderc)mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 d

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit


(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spät

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 28 Übergangsvorschrift


(1) Für die vor dem 1. September 2021 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder ist dieses Gesetz in der bis zum 31. August 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (1a) Soweit dieses Gesetz Mutterschaftsgeld nach dem Fünften

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2019 - 3 StR 261/19

bei uns veröffentlicht am 31.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 261/19 vom 31. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2014 - 6 ZB 14.1549

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. Februar 2014 - B 5 K 13.679 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2014 - 6 CE 14.1098

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2014 - M 21 E 14.931 - wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Apr. 2014 - 21 E 14.931

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin s

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 18. Mai 2016 - 2 K 1109/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung überzahlter Dienstbezüge während seiner Elternzeit. 2 Der am … 1976 geborene Kläger ist Beam

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2013 - 4 S 1783/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. Juli 2012 - 5 K 63/12 - geändert. Der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 14.07.2011 und deren Widerspruchsbescheid vom 09.12.2011 werden aufgeho

Referenzen

(1) Für die vor dem 1. September 2021 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder ist dieses Gesetz in der bis zum 31. August 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (1a) Soweit dieses Gesetz Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch...