Mitbestimmungsgesetz - MitbestG | § 21 Anfechtung der Wahl von Delegierten
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Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis
(1) Die Wahl der Delegierten eines Betriebs kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, daß durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflußt werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind
Die Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
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published on 27/08/2015 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Feststellung, der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin müsse nach § 96 Abs. 1 Var. 6 AktG zusammengesetzt werden, wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
published on 17/05/2017 00:00
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 18., 19., 20., 22. und 23. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. April 2015 - 5 TaB
published on 30/10/2013 00:00
Tenor
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer der …….. vom 09.03.2013 wird für unwirksam erklärt.
1Gründe:
2I.
3Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Beteiligten zu 5)
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