Verordnung über Luftfahrtpersonal - LuftPersV | § 81 (weggefallen)
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published on 14/08/2013 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zug
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