Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung - KraftfAusbV 2001 | § 9 Übergangsregelung
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin Inhaltsverzeichnis
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 24/10/2014 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 18.06.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob
published on 18/09/2012 00:00
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 2011 abgeändert: Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 17. Juli 2007 und die Höchstwertf
published on 28/06/2012 00:00
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Dessau vom 18. Oktober 2005 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten darüber, ob beim v
published on 22/03/2011 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
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