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§ 24Amtlich · § 5 UrhG

Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung bei der Investmentkommanditgesellschaft

Zeitreise: 03.06.2021

(1) Bei einer Investmentkommanditgesellschaft ist die Verwendungsrechnung wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: 1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten 4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust.

(2) Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre ist jeweils getrennt wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 1. Entnahmen für das Vorjahr 2. Zwischenentnahmen 3. Mittelzufluss (netto) a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres.

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