Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG | § 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

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Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts Inhaltsverzeichnis

Abweichend von Artikel 26 Abs. 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens findet eine Befreiung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei Verfahren nach diesem Übereinkommen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe statt.

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published on 27.06.2016 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Bamberg vom 07.04.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der We
published on 22.11.2005 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sigmaringen vom 8.9.2005 (AZ: 1 FH 14/05) abgeändert. Der Antragsteller wird gemäß § 5 Abs. 2 IntFamRVG von der Pflicht zur Erstattung von Überse
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