Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG | § 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts Inhaltsverzeichnis
Abweichend von Artikel 26 Abs. 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens findet eine Befreiung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei Verfahren nach diesem Übereinkommen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe statt.
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published on 27.06.2016 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Bamberg vom 07.04.2016 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der We
published on 22.11.2005 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des
Amtsgerichts - Familiengericht - Sigmaringen vom 8.9.2005 (AZ: 1 FH
14/05) abgeändert.
Der Antragsteller wird gemäß § 5 Abs. 2 IntFamRVG von der
Pflicht zur Erstattung von Überse
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