Handwerksordnung - HwO | § 63
Stimmberechtigt in der Innungsversammlung sind die Mitglieder der Handwerksinnung im Sinne des § 58 Abs. 1. Für eine juristische Person oder eine Personengesellschaft kann nur eine Stimme abgegeben werden, auch wenn mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden sind.
Referenzen - Gesetze | § 11 LFGB
§ 11 LFGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 11 LFGB zitiert 1 andere §§ aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
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(1) Mitglied bei der Handwerksinnung kann jeder Inhaber eines Betriebs eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden, der das Gewerbe ausübt, für welches die Handwerksinnung gebildet ist. Die Handwerksinnung kann durch Satzung im Rahmen ihrer...