Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG | § 1 Begriffsbestimmungen
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Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland Inhaltsverzeichnis
Im Sinne dieses Gesetzes ist
Verbringen in das Inland:
jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Inland,
Einfuhr:
Verbringen aus einem Drittland in das Inland,
Zucht:
jede Vermehrung von Hunden,
Handel:
jede Abgabe von Hunden gegen Entgelt,
Gefährlicher Hund:
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.
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published on 05/12/2016 00:00
Gründe
1
1. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 14. Oktober 2016, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, h
published on 31/07/2015 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
1Gründe
2Der Antrag der Antragstellerin,
3die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 2994/15 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 29.04.2015 wiederhe
published on 04/06/2014 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Einordnung seines Hundes als gefährlichen Hund.
2
Der Kläger ist Halter des Hundes „Ben“, den er im März 2010 als ca. zweijähriges Tier vom Tierheim A-Stadt erworben hatte. In dem Tierabgabevertrag v
published on 21/03/2013 00:00
Gründe
1
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts – 1. Kammer – vom 28.03.2012 hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antr
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