Verfahrensordnung für Höfesachen - HöfeVfO | § 16 Übergabeverträge
Für die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 12 UAG.
Für die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.