Verfahrensordnung für Höfesachen - HöfeVfO | § 16 Übergabeverträge
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Verfahrensordnung für Höfesachen Inhaltsverzeichnis
Für die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.
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published on 23/10/2014 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tecklenburg vom 27.01.2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 3., 4. und 5.
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