Häftlingshilfegesetz - HHG | § 2 Ausschließungsgründe

(1) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt an Personen,

1.
die in den Gewahrsamsgebieten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) dem dort herrschenden politischen System erheblich Vorschub geleistet haben,
2.
die während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in den Gewahrsamsgebieten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen haben; dies gilt insbesondere für Personen, die durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen eines an Mithäftlingen begangenen Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden sind,
3.
die nach dem 8. Mai 1945 durch deutsche Gerichte wegen vorsätzlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden sind. Dies gilt nicht, soweit die Verurteilung auf in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gründen beruht.

(2) Die Gewährung von Leistungen kann versagt oder eingestellt werden, wenn der Berechtigte die im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestehende freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft hat oder bekämpft.

(3) (weggefallen)

(4) Liegen Ausschließungsgründe bei der in Gewahrsam genommenen Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) vor, so sind diese auch gegenüber Angehörigen und Hinterbliebenen wirksam.

(5) Solange wegen einer Straftat, die zu einem Ausschluß nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 oder Absatz 2 führen kann, ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren schwebt, sind Entscheidungen über Anträge nach diesem Gesetz zurückzustellen. Wird ein solches Verfahren eingeleitet, nachdem der Anspruch auf Leistungen zuerkannt ist, so ist die Auszahlung einmaliger Leistungen auszusetzen; wiederkehrende Leistungen können ausgesetzt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Häftlingshilfegesetz - HHG | § 10 Zuständigkeit und Verfahren


(1) Für die Gewährung von Leistungen nach den §§ 4, 5 und 8 sind die Behörden zuständig, denen die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und des Unterhaltsbeihilfegesetzes obliegt. Soweit die Versorgungsbehörden zuständig sind, richtet sich das

Häftlingshilfegesetz - HHG | § 9a Eingliederungshilfen


(1) Ein Berechtigter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, der nach dem 31. Dezember 1946 insgesamt länger als drei Monate in Gewahrsam gehalten wurde, erhält auf Antrag Eingliederungshilfe, wenn er den gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes am
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Häftlingshilfegesetz - HHG | § 1 Personenkreis


(1) Leistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhalten deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, wenn sie 1. nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjeti

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2010 - 4 StR 254/10

bei uns veröffentlicht am 10.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 254/10 vom 10. August 2010 in der Rehabilitierungssache des wegen Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer hier: Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 5. Mai 2010 Der 4. Strafsenat des Bun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2015 - 12 ZB 14.636

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die am ... 1944 in D., La

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Juni 2015 - M 4 K 13.5041

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Feb. 2014 - 4 K 13.00512

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin wurde am ... in ..., Landkreis ..., geboren und lebte in.... Im Jahr 1961 verließ sie nach ihren eigen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - 7 AZR 614/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - 7 AZR 657/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 1548/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 7 AZR 376/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 496/13 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Jan. 2016 - 11 A 331/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 31. Das Zulassungsvorbringen führt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 B 43/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - 5 C 10/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tatbestand 1 Die Kläger begehren als Erben ehemaliger Gesellschafter der Edgar H. & Co. KG in L. Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz für die entschäd

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Nov. 2014 - 3 B 23/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Gründe 1 Die Kläger wenden sich als Erben gegen die Aufhebung einer dem Erblasser erteilten Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und gegen die Rückforderung

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Sept. 2014 - 2 K 1409/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rücknahme ihrer Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2012 - L 6 VU 6118/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 24. November 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt d

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 10. Sept. 2010 - 2 K 156/10.NW

bei uns veröffentlicht am 10.09.2010

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2010 - 5 C 9/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerinnen begehren als Rechtsnachfolgerinnen des am 3. Juni 1970 verstorbenen Dr. S. die Gewährung einer Ausgleichsleistung für die 1946 auf besatzung

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Apr. 2009 - I WsRH 5/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich der Ziffern 1 und 3 seines Tenors aufgehoben. 2. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Beschwerdeführers vom 06.05.2008 - III Reha 4250/1E - 216/07 - wird als unbeg

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(1) Leistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhalten deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, wenn sie 1. nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten...